Die SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg begrüßt die Initiative von Bezirksstadtrat Oliver Schworck eine Erklärung zu unterzeichnen, die ihn zur Übernahme der Mietkosten bei der etwaigen Anmietung der Zollgarage verpflichtet. Schon am 5. Mai übermittelte Jugendstadtrat Oliver Schworck dem Senator für Stadtentwicklung diese Unterlagen. Die Verpflichtungserklärung ist geknüpft an eine friedliche Lösung rund um die fortgeführte Nutzung der Potsdamer Straße 180.
Nun ist der Senat befähigt direkt mit dem Jugendzentrum Potse eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Wir hoffen sehr darauf, dass der Senat eine Räumung abwenden kann, da der Bezirk aus rechtlichen Gründen nicht einfach von der Räumung zurücktreten kann. Schon jetzt sind etwa 280.000 EUR Schaden für den Bezirk durch die fortgeführte Nutzung des Kollektivs entstanden. Weitere Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro monatlich, die durch einen Verzicht auf die Räumung ohne Rechtsgrund entstehen würden, wären rechtlich vom Jugendstadtrat und Bezirk zu verantworten.
Eine Möglichkeit eine Räumung auszusetzen, gäbe es allerdings schon. Dafür müssten finanzielle und rechtliche Schäden des Bezirks durch den Senat abgewunden werden. Notwendig wäre eine schriftliche Zusicherung der zuständigen Senatsmitglieder über folgende Punkte:
- Eine Freistellung von Haftungsfragen für den Bezirk und den Jugendstadtrat für die Aussetzung der Räumung am 19. Mai.
- Übernahme der Kosten ab dem 19. Mai für die fortgeführte Nutzung der Potsdamer Straße 180 durch den Senat bis zum Umzug des Kollektivs an einen anderen Standort bspw. die Zollgarage.
- Übernahme der Kosten für den Umbau der Zollgarage entsprechend den Musterraumvorgaben der Potse.
- Abschluss eines Nutzungsvertrages durch die zuständige Senatsverwaltung mit der Potse e.V.
Wir wünschen uns sehr, dass die entsprechenden Punkte noch diese Woche durch die zuständigen Senatsverwaltungen geklärt werden können, damit eine Räumung verhindert werden kann.
Trotz des Lichtstreifs am Horizont sind für uns verschiedene Punkte ungeklärt und wir sorgen uns, ob ein Umzug in die Zollgarage möglich ist. So stehen bauliche Genehmigungen noch aus, Fragen der Lautstärke und des Denkmalschutzes sind noch ungeklärt. Wasseranschlüsse und Sanitäranlagen sind erforderlich. Gründe, die schon im Januar 2019 dazu geführt haben, dass der Standort durch das Kollektiv abgelehnt wurde. Damals fehlte der schlagkräftige Einsatz der zuständigen Senatsverwaltung. Nun sieht das anders aus. Wir hoffen sehr, dass diese Fragen schnell geklärt werden können.
An erster Stelle steht die Jugendarbeit. Das bedeutet aber auch, dass wieder Jugendarbeit in der Einrichtung stattfindet und junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützt werden.