Öffentlicher Gesundheitsdienst auf dem richtigen Weg - aber Nachbesserungen am Gesetzentwurf erforderlich

Veröffentlicht am 18.01.2006 in Pressemitteilung

Der Berliner Senat bereitet derzeit eine Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes vor. Die CDU-Fraktion in der BVV Tempelhof-Schöneberg behauptet, die Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sei unverantwortlich.

Ingo Nürnberger, Gesundheitsexperte der SPD-Fraktion, erklärt dazu: "Der Vorwurf trifft nicht zu. Die Grundentscheidung ist richtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst die Leistungen so weit wie möglich nicht selbst erbringen, sondern die Erbringung der Leistungen durch andere steuern soll. Aber in der Tat muss das Gesetz nachgebessert werden: Der Gesetzentwurf setzt keine Prioritäten, sondern zählt eine Vielzahl von Aufgaben auf, die schon heute mit dem vorhandenen Personal nicht mehr erfüllt werden können. Wir brauchen zudem eine klare Aufgabenverteilung zwischen dem Senat und den Bezirken, für Zentralisierung von Aufgaben beim Senat gibt es keinen Grund. Die Entscheidungen darüber, welche Standorte - zum Beispiel bei den Beratungsstellen für Sinnesbehinderte oder für AIDS - aufgegeben werden, gehören ins Parlament und dürfen nicht dem Senat per Rechtsverordnung überlassen werden. Der Senat muss sich vor allem an seine Zusagen gegenüber den Bezirken halten: Weitere Kürzungen beim Gesundheitsdienst vertragen sich nicht mit den Erwartungen, die der Senat an den Gesundheitsdienst stellt. Außerdem brauchen wir einen Lastenausgleich zwischen den Bezirken: Sozial stabile Bezirke wie Steglitz-Zehlendorf sollten Ressourcen zugunsten von Bezirken wie Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg oder Tempelhof-Schöneberg abgeben."

 
 

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