Der Senat von Berlin hat ein Pilotprojekt initiiert, nach dem in jedem Bezirk mindestens eine Gemeinschaftsschule entwickelt werden soll. Wir unterstützen dieses Projekt und wollen die Tempelhof-Schöneberger Schulen ermutigen, sich daran zu beteiligen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an uns!
Ziel einer Gemeinschaftsschule ist es, die Selektivität des gegliederten Schulsystems zu überwinden und die individuelle Förderung und Entwicklung der/des einzelnen Schülerin/Schülers in das Zentrum der pädagogischen Bemühungen zu stellen. Wir wollen, dass die Schüler/innen möglichst lange gemeinsam – und voneinander! – lernen und weniger junge Menschen auf dem Schulweg auf der Strecke bleiben.
Die Leitziele sind:
- Überwindung der Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft und mehr Chancengleichheit durch längeres gemeinsames Lernen
- Lernen und Lehren in heterogenen Gruppen, Ermöglichung und Unterstützung individueller Lernwege und maximaler Leistungsentwicklung für alle Schülerinnen und Schüler
- Die Schule als demokratischer Lern- und Lebensraum; Einbeziehung, Anerkennung und Respektierung aller an der Schule Beteiligten.
In der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 gemeinsam - aber individuell nach ihren Fähigkeiten. Die Gemeinschaftsschule führt zum mittleren Schulabschluss, zum Abitur in 12 oder 13 Jahren und zum schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Gemeinschaftsschulen beginnen mit dem Einstieg in die 1. Klasse (Schulanfangsphase), werden in der mindestens dreizügig (d.h. mit drei Klassen) geführten Sekundarstufe I (Jahrgang 7 –10) fortgeführt und umfassen eine Sekundarstufe II (Jahrgang 11-13). Gemeinschaftsschulen haben keinen regionalen Einschulungsbereich – d.h. niemand ist verpflichtet, seine Kinder in die Gemeinschaftsschule zu schicken, und gleichzeitig können alle Eltern, die ihre Kinder auf eine Gemeinschaftsschule gehen lassen wollen, dies auch tun.
Am Ende der Grundstufe (also der 6. Klasse) einer Gemeinschaftsschule werden, anders als sonst üblich, keine Bildungsgangempfehlungen erstellt, wenn die Kinder auf der Gemeinschaftsschule verbleiben sollen. In der Sekundarstufe I gibt es kein Probehalbjahr. Jahrgangsstufenwiederholungen sollen nur in besonders begründeten Ausnahmen im Rahmen von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen möglich und notwendig sein. Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht des Besuchs der gewählten Gemeinschaftsschule bis zum Ende der Schulpflicht. Den Kindern und Jugendlichen bleiben dadurch so lange wie möglich alle Chancen auf höhere Schulabschlüsse erhalten.
Gemeinschaftsschulen werden als offene oder gebundene Ganztagsschulen gestaltet. Über die Konzeption des Ganztagsangebots entscheidet die Schulkonferenz.
Gemeinschaftsschulen verankern die Grundsätze der Gemeinschaftsschule im Schulprogramm und verpflichten sich, die Pädagog/innen in den Schwerpunkten Förderdiagnostik, differenzierende Unterrichtmethoden und teamorientiertes Arbeiten in heterogenen Lerngruppen zu qualifizieren.. Sie beteiligen sich an den Angeboten des zentralen Qualifizierungsprogramms und entwickeln ein schuleigenes Qualifizierung- und Fortbildungskonzept.
Um sich mit Formen des Lernens in heterogenen Gruppen vertraut zu machen und entsprechende Konzepte zu entwickeln erhalten die Gemeinschaftsschulen in der Pilotphase folgende Unterstützung:
- Bereitstellung von Ermäßigungsstunden für Schulentwicklung in der Höhe je ½ Vollzeit-Lehrerstelle je Schulverbund für die Pilotphase ab 01.02.2008
- Bereitstellung eines Fortbildungsbudgets in Höhe von durchschnittlich 5.000 Euro pro Jahr je Gemeinschaftsschule für 4 Jahre – beginnend am 01.01.2008
- Bereitstellung eines zentralen Fortbildungs- und Qualifizierungs- und Unterstützungsprogramms ab Schuljahr 07/08
Der Senat stellt 22 Millionen Euro für die dreijährige Modellphase zur Verfügung.
Wichtige Termine:
- Bis zum 22.06.07 konnten Schulen ihr Interesse an der Entwicklung einer Gemeinschaftsschule anmelden.
- Bis zum 30.09.07 sollte die Bewerbung der Schulen für die Beteiligung an der Pilotphase vorliegen.
- Im November 2007 wird die Entscheidung gefällt werden, welche Schulen teilnehmen werden.
- Danach beginnt die Vorbereitung der ausgewählten Schulen auf die Pilotphase im Rahmen eines Qualifizierungsprogramms
- Im Schuljahr 2008/09 nehmen die ersten Gemeinschaftsschulen der Pilotphase ihre Arbeit auf.
Ansprechpartnerin: Elke Ahlhoff,
post@spd-fraktion-tempelhof-schoeneberg.de
Weitere Informationen zum Thema:
http://www.berlin.de/sen/bildung/bildungspolitik/