Sylvia-Yvonne Kaufmann: "Fitness-Programm für EU-Gesetze

Veröffentlicht am 28.03.2015 in Europa

REFIT-Berichterstatterin im Europäischen Parlament macht Vorschläge für effizientere Regelungen

Die Gesetzgebung in der Europäischen Union soll effizienter und weniger bürokratisch werden. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission das sogenannte REFIT-Programm ins Leben gerufen. Am Montag stellt nun die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann ihren Bericht zum REFIT-Programm im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments vor. In dem Entwurf bezieht sie Stellung zu den Plänen der Kommission und macht eigene Vorschläge für mehr Leistungsfähigkeit von EU-Regelungen.

„Ein Fitness-Programm für EU-Gesetze ist der richtige Weg", stellt die Berichterstatterin Sylvia-Yvonne Kaufmann klar. "Europäische Gesetzgebung muss so detailliert wie nötig, aber so klar verständlich wie möglich formuliert sein. Dies erleichtert die Umsetzung in den Mitgliedstaaten und verringert den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen. Ich will jedoch nicht, dass sinnvolle Regelungen auf EU-Ebene wegfallen, wie zum Beispiel eine Reform der Mutterschutzrichtlinie.“

Zusätzlich zu der Prüfung von EU-Gesetzesvorschlägen auf wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Folgen sollten laut der Sozialdemokratin auch die Auswirkungen berücksichtigt werden, wenn keine europaweite Regelung geschaffen wird. „Ein europäisches Gesetz ersetzt 28 einzelstaatliche Normen. Das ist häufig effektiver und bedeutet weniger Bürokratie als ein Flickenteppich aus einzelstaatlichen Regelungen", unterstreicht Sylvia-Yvonne Kaufmann. "Die Kosten, die anfallen, wenn keine europäische Lösung gefunden wird, müssen daher zur besseren Vergleichbarkeit auf den Tisch.“

Die Berichterstatterin unterstützt die Prüfung von Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen durch EU-Gesetze: „Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft in Europa", so Sylvia-Yvonne Kaufmann. "Sie sollten sich auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren können, statt mit unnötigen Verwaltungsaufgaben beschäftigt zu sein. Zugleich arbeiten zwei Drittel der Beschäftigten in der EU in diesen Betrieben. Die Rechte dieser Arbeitnehmer, zum Beispiel in Bezug auf Arbeits- oder Ruhezeiten, dürfen keinesfalls zur Disposition gestellt werden."

Laut der Kommission sind die EU-Mitgliedstaaten durch eine ineffiziente Umsetzung für ein Drittel der Verwaltungslasten von EU-Gesetzen verantwortlich. „Wenn Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Gesetzen weitergehende Regelungen treffen, die mehr Verwaltungsaufwand erzeugen als von der EU beabsichtigt, sollte dies auch kenntlich gemacht werden", schlägt Sylvia-Yvonne Kaufmann daher vor. "Im Sinne von mehr Transparenz und Bürgernähe sollten die Bürgerinnen und Bürger wissen, wer wofür tatsächlich die Verantwortung trägt.“

Weitere Informationen: Büro Kaufmann +32 228 47788 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513

 
 

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