Neuregelung des Informationsfreiheitsgesetzes - Mehr Transparenz bei der Daseinsvorsorge

Veröffentlicht am 10.07.2010 in Berlin

Informationen aus dem Abgeordnetenhaus von Frank Zimmermann

Am 1. Juli 2010 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin der Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Intiative der Fraktionen von SPD und Linkspartei geht dabei auf die Forderungen des Volksbegehrens “Schluss mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück” ein. Damit wird das Informationsrecht der Öffentlichkeit bei Verträgen zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowohl für neue, als auch für Altverträge deutlich gestärkt.

Zum Beschluss über das Informationsfreiheitsgesetz lesen Sie hier eine Stellungnahme von Frank Zimmermann:

“Das von SPD und Linkspartei eingebrachte und von den Grünen unterstützte Gesetz zur Offenlegung von Privatisierungsverträgen schafft innerhalb des IFG eine klare Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Verträgen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Es hat zwei Regelungsbereiche:

1.
Für die Zukunft wird festgelegt, dass das öffentliche Informationsinteresse bei kommunalen bzw. landeseigenen Unternehmen regelmäßig schwerer wiegt als das Geheimhaltungsinteresse eines privaten Erwerbers. Daraus ergibt sich das Recht zur Veröffentlichung ggf. auch ohne die Zustimmung des Privaten. Dementsprechend werden Geheimhaltungsklauseln in solchen Verträgen für unzulässig erklärt.

2.
Für bereits bestehende Vertäge wie die Wasserverträge trifft das Gesetz eine präzise Regelung, die im Ergebnis auch hier eine Veröffentlichung ermöglicht.
Dabei mussten wir berücksichtigen, dass RWE und Veolia eine eigentumsrechtlich verfestigte Position innehaben, die nicht ohne weiteres durch den Landesgesetzgeber aufgehoben werden kann. Würden wir die Veröffentlichung der Wasserverträge unmittelbar durch Gesetz anordnen, wäre es eine leichte Übung für die Privaten, dieses Gesetz wegen Verstosses gegen Bundesrecht (GG, BGB) zu Fall zu bringen. Um hinreichend sicher zu sein, dass das Gesetz auch Bestand hat, müssen wir auch hier eine Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen verlangen.

Dabei trifft das Gesetz eine folgenschwere Definition: Es bestimmt, dass auch bei einem Nein der Anteiseigner veröffentlicht wird, “wenn das Informationsinteresse das private Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt.” Es sagt also, dass das öffentliche Informationsbedürfnis so schwer wiegen kann, dass die privaten Rechtspositionen dahinter zurückstehen müssen.

Wir gehen damit bis an Grenze dessen, was der Landesgesetzgeber angesichts der vertraglich und bundesgesetzlich geschützten Rechtspositionen der Anteilseigner tun kann.

Um dieses Gesetz haben zahlreiche Abgeordnete in drei Fraktionen gerungen, um im Ergebnis den Interessen der Öffentlichkeit gegenüber den Privatinteressen zum Durchbruch zu verhelfen.”

Dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen in Zukunft alle Verträge über Privatisierungen in folgenden Bereichen:

* Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,
* Abfallentsorgung,
* öffentlicher Nahverkehr,
* Energieversorgung,
* Krankenhauswesen,
* Verarbeitung von Daten, die im Zusammenhang mit hoheitlicher Tätigkeit stehen.

Weitere Informationen finden Sie auch bei der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

 
 

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