Die SPD Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in Tempelhof-Schöneberg äußert sich zur Frage des Findungsprozesses des/der neuen Landesintegrationsbeauftragten wie folgt:
„Der Unmut der Mitglieder des Landesintegrationsbeirats ist insofern verständlich, als dass das Partizipationsgesetz nach §5 (1) PartIntG „lediglich“ eine Anhörung des Gremiums vorschreibt. Engagierten BürgerInnen, die teils seit Jahrzehnten für die Rechte und Pflichten von Menschen mit Migrationshintergrund streiten, ist dies verständlicherweise zu wenig an Einflussmöglichkeiten. Jedoch ist ein/e SenatorIn verpflichtet, Personalfindungsprozesse rechtlich einwandfrei durchzuführen und sich somit an entsprechenden Gesetzen und Richtlinien zu orientieren.