Bestimmt der Wähler die Mehrheitsverhältnisse?

Veröffentlicht am 12.10.2010 in Informationen
Elke Ahlhoff

Ein Kommentar von Elke Ahlhoff, SPD-Fraktionsvorsitzende, über das „Wechsel-Phänomen“ von Verordneten in andere Fraktionen der BVV Tempelhof-Schöneberg:

Bei der Wahl entscheidet sich die Wählerin oder der Wähler, welcher Partei / Wählergemeinschaft sie/er die Stimme gibt. Ausschlaggebend kann dafür die Arbeit in der vorangegangenen Legislatur-, Wahlperiode, die programmatische Aufstellung oder das Wahlprogramm einer Partei oder Wählergemeinschaft sein.

Eventuell spielt bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus oder zum Bundestag auch eine Rolle, ob der/die Direktkandidat/in prominent, engagiert, politisch profiliert ist und über Charisma verfügt. Über die Faktoren, die zu einer Wahlentscheidung führen, gibt es zahlreiche Untersuchungen, genauso wie es vielfältige Interpretationen über das Zustandekommen der erzielten Stimmen nach jeder Wahl gibt. Aber immer ist bei Direktkandidaten von Bedeutung, für welche Partei der/die Kandidat/in steht.

Bei einer Listenwahl, wie bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung wird ganz eindeutig die Partei gewählt. Es ist keine Personenwahl, da bei einzelnen Namen nicht differenziert ausgewählt werden kann. Die Gruppe kann nur als Ganzes gewählt werden.

Sicher ist auf jeden Fall, dass sich entsprechend der erhaltenen Stimmen das Stärkenverhältnis der Parteien / Wählergemeinschaft in dem neuem Parlament widerspiegelt. Die Wähler haben mit ihrem Votum über die Mehrheitsverhältnisse entschieden.

Was der/die Wähler/in nicht beeinflussen kann, sind die Änderungen, die sich im Laufe der Legislatur- / Wahlperiode ergeben, wenn Abgeordnete oder Bezirksverordnete unter Mitnahme ihres Mandats die Partei wechseln.

Häufig wird bei Abgeordneten das Argument bemüht, sie seien nur ihrem Gewissen verpflichtet. Diese Aussage bezieht sich eigentlich auf Sachentscheidungen und nicht auf eine möglicherweise persönlich motivierte Neuorientierung. Auch ein direkt gewonnener Wahlkreis berechtigt nicht, unter Mitnahme des Mandats während der Legislaturperiode die Fraktion zu wechseln, denn jede/r Direktkandidat/in ist auch aufgrund der Mitgliedschaft einer bestimmten Partei gewählt worden und nicht weil die Wähler ihre Stimme ausschließlich auf diese eine Person beziehen.

In der Bezirksverordnetenversammlung gibt es aufgrund der Listenwahl keine Begründung das Mandat zu behalten und zu einer anderen Fraktion zu wechseln.

In der BVV Tempelhof-Schöneberg sind die Verschiebungen der Mehrheitsverhältnisse durch das Abwandern von Bezirksverordneten in andere Fraktionen in dieser Wahlperiode erheblich. Der Auftakt erfolgte durch den Wechsel eines Mitglieds der Grünen zu den damaligen Grauen Panthern, diese erhielten dadurch Fraktionsstatus. Weiter ging es mit Badr Mohammed, der von der SPD zur CDU übertrat.

Aktuell hat sich die FDP-Fraktion aufgelöst, indem sich drei der vier Verordneten der CDU angeschlossen haben.

Nun ist aus der CDU, ehemals zweitstärkste Fraktion (42.038 Stimmen, 17 Sitze), die stärkste Fraktion in der BVV mit 21 Sitzen geworden. Auf die SPD entfielen bei der Wahl 46.324 Stimmen und 19 Sitze.

Das Wahlergebnis soll nun keine Rolle mehr spielen. Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz ist vorgesehen, dass sich die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen in der Besetzung der Ausschüsse widerspiegeln. Welche Mehrheiten? Die Stimmen oder die Sitze?

Die Mehrheitsmeinung geht aktuell von der Anzahl der Sitze aus. So steht es auch in dem Bezirksverwaltungsgesetz. Der Gesetzgeber ist sicher ursprünglich davon ausgegangen, dass die Fraktionsstärke eigentlich dem Wahlergebnis entspricht.

Die CDU verfügt jetzt durch den Zuwachs nicht nur über mehr Stimmen in den BVV-Sitzungen, sondern wird auch in den Ausschüssen mehr Sitze erhalten. Hat der Wähler dies so beabsichtigt? Wohl kaum.

Wir verfügen über keine Regelungen, wie sichergestellt werden kann, dass sich die Mehrheitsverhältnisse nicht durch das Verhalten einzelner während einer Legislatur- oder Wahlperiode verschieben. Hilft da allein gute Arbeit, Transparenz und Partizipation, um der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken?

Wir brauchen dringend eine Verständigung, die uns den Umgang mit dem „Wechsel-Phänomen“ ermöglicht.

Elke Ahlhoff, Fraktionsvorsitzende

 
 

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