Ausübung des Vorkaufsrechtes bei den BImA-Häusern in der Katzler- und Großgörschenstraße war nur durch Rot-Grün möglich

Veröffentlicht am 16.04.2015 in Pressemitteilung

 

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg begrüßen den Beschluss des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei den BImA-Häusern Katzler- und Großgörschenstraße. Der Beschluss ist auf Betreiben der Grünen Stadträtin Frau Dr. Klotz zu Stande gekommen und gegen die Stimmen der CDU-Stadträte gefasst worden.

Im Rahmen eines Bieterverfahrens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde für die Wohnhäuser mit 48 Wohnungen und ca. 10 Gewerbeeinheiten Ende Januar 2015 ein Vertrag mit dem Höchstbieter, einer privaten GbR, zu einem überhöhten Gesamtkaufpreis vereinbart. Der Bezirk hat an diesem Punkt nun fristgerecht das Vorkaufsrecht geltend gemacht.

 

Entsprechend den vereinfachten Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten („Milieuschutzgebieten“) wurde damit erstmals von dieser Eingriffsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Im Auftrag des Landes soll nun die Gewobag das Vorkaufsrecht ausüben.

 

Der Stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Christoph Götz und der GRÜNE Fraktionsvorsitzende Jörn Oltmann sind sich einig: „Wir freuen uns über diesen Beschluss, der nur durch eine rot-grüne Mehrheit möglich geworden ist. Der Schritt war notwendig. Überzogene Kaufpreise führen zu überhöhten Mieten, die von den Mietern nicht bezahlt werden können. Rot-Grün will aber die Mieter im Bestand halten.“

 

Die öffentliche Hand wird jedenfalls nur den durch Gutachter ermittelten Verkehrswert zahlen, der mit 24% deutlich unter dem Kaufpreis liegt. Ob es nun zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird, ist noch völlig offen. Die BImA will den Vorgang zunächst intern bewerten. Götz (SPD) und Oltmann (GRÜNE) dazu: „Die BImA muss sich genau überlegen, ob ein langer Rechtsstreit sinnvoll ist.“

 
 

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