Ausbeutung stoppen - AbsolventInnenpraktika verbieten und Pflicht-Praktika stärker regulieren!

Veröffentlicht am 07.05.2013 in Bildung

Der Beschluss der SPD- Kreisdelegiertenkonferenz vom 19.4.2013 im Wortlaut:

Analyse:
Das Schlagwort "Generation Praktikum" dient mittlerweile dazu, die Arbeits- und Universitätswelt einer gesamten Generation zu beschreiben. Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums wird durch Praktika zunehmend der Übergang von der Universität in ein normales Arbeitsverhältnis erschwert. Stattdessen befinden sich diese jungen Menschen schon zu Beginn ihres Erwerbslebens in einer Form prekärer Beschäftigung, die ihnen in den meisten Fällen keine wirkliche Perspektive auf Festanstellung bietet. Das Ergebnis ist leider, dass junge Menschen im schlimmsten Fall jahrelang ausgebeutet werden, ohne dass sie danach nennenswert besser qualifiziert sind als nach dem Abschluss ihres Hochschulstudiums.

Auch innerhalb des Studiums werden Praktika von Studierenden leider zu oft als Belastung denn als Bereicherung wahrgenommen. Dies hängt in den meisten Fällen mit der unverhältnismäßigen Länge oder den schlechten Arbeitsbedingungen während des Praktikums zusammen. Praktika sind per Definition auf Dauer angelegte Lernverhältnisse, bei denen zur Vertiefung und zum Erwerb von Kompetenzen praktisch gearbeitet wird. Der Praktikumsbericht der DGB-Jugend aus dem Jahr 2011 zeigt aber sehr deutlich, dass die meisten AbsolventInnenpraktika keine Lehrinhalte bieten, die nicht auch schon in dem Studium (z.B. durch Pflichtpraktika etc.) vermittelt werden. Darüber hinaus geht aus dem Bericht hervor, dass die meisten Praktikantinnen und Praktikanten nach durchschnittlich zwei Monaten in alle Betriebsabläufe eingearbeitet sind, so dass sie nach diesen zwei Monaten in äußerst seltenen Fällen weitere Kompetenzen erlangen. Der Großteil der angestellten Praktikantinnen und Praktikanten gab an im Vergleich zu den Festangestellten gleichwertige Arbeit zu verrichten. Daraus lässt sich schließen, dass Praktikantinnen und Praktikanten sich spätestens nach zwei Monaten für das Unternehmen rechnen, weil sie faktisch die gleiche Arbeit verrichten, aber nur einen Bruchteil der Vergütung der Festangestellten erhalten. Laut Wittener Praktika-Report 2012 sind immer noch 40 Prozent der Praktika in Deutschland unbezahlt. Erschreckenderweise sind gerade die Branchen Gesundheit, Öffentlicher Dienst und Bildung mit 80 Prozent Spitzenreiter. Durchschnittlich verdient ein/e PraktikantIn in Deutschland 290 €. Wer die Forderung nach gut ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften/Akademikern ernst meint, darf vor diesen Zahlen nicht die Augen verschließen! Besonders im Öffentlichen Dienst muss die Ausbeutung der PraktikantInnen ein Ende haben!

Darüber hinaus darf der Umstand nicht täuschen, dass die sozialen Sicherungssysteme Praktikanten finanziell entlasten. Besonders im Rahmen des Hochschulstudiums sind Praktika ein fester praktischer Bestandteil des sonst theoriendominierten Studienverlaufs. Oft führen jedoch die für die Praktika eingelegten Urlaubssemester zu einer Verlängerung der Studienzeit. Dies macht sich besonders bei StudentInnen aus einkommensschwachen Familien durch den Wegfall der finanziellen staatlichen Zuschüsse (BAföG) im letzten Semester bemerkbar. Dieser Zustand ist für uns nicht hinnehmbar! Wir begrüßen deshalb den Vorstoß der SPD Bundestagsfraktion Praktika stärker zu regulieren und transparenter zu gestalten. Praktika müssen danach mit mindestens 350 Euro pro Monat vergütet werden. Auch den Ansatz, das Praktikum als Vertragsverhältnis mit in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen, um so die Natur des Praktikums als Lernverhältnis klarzustellen und somit rechtliche Klarheit für Praktikantinnen und Praktikanten zu schaffen, erkennen wir als einen Schritt in die richtige Richtung an. Als besonders wichtig empfinden wir dabei die geforderte Beweislastumkehr bei der Falschbezeichnung eines Arbeitsverhältnisses als Praktikum, da sie die Klagemöglichkeit für Praktikantinnen und Praktikanten deutlich erleichtert.

Forderungen:
Uns gehen diese Ansätze aber noch nicht weit genug.
Wir fordern das absolute Verbot von AbsolventInnenpraktika nach dem ersten Master- Diplom oder Magisterabschluss. Ausgeschlossen hiervon sind StudentInnen, die schon einen solchen Abschluss haben, aber ein Zweitstudium absolvieren. Für uns entbehrt es jeglicher Logik, hoch qualifizierte, fertig ausgebildete Menschen vor dem Berufseinstieg zu einem weiteren (Schein-)Erwerb von Kompetenzen zu zwingen. Diesen Menschen muss im Gegenteil eine schnelle Perspektive auf eine unbefristete Festeinstellung eröffnet werden, da nur diese ihnen Planungssicherheit bietet und den Zugang zu unseren sozialen Sicherungssystemen ermöglicht. Praktika jedoch, leisten all dies nicht und enden für nur ein Fünftel der Betroffenen mit einer Festanstellung. Die Arbeitsbedingungen in Praktikumsverhältnissen innerhalb des Studiums müssen aus unserer Sicht stark verbessert werden.
Zunächst sind Pflicht-Praktika auf 3 Monate pro Praktikum zu begrenzen. Längere Praktikumszeiten führen selten zu einem weiteren Kompetenzerwerb des/der PraktikantIn, sondern begünstigen vor allem den Arbeitgeber, der gleichwertige Arbeit für einen weitaus niedrigeren Lohn erhält. Die Vergütung von Praktika sollte eine Grenze von 450 Euro nicht unterschreiten. Wir orientieren uns dabei an den Vergütungsregelungen für Minijobs, auf die viele Praktikumsverträge heute schon abgestimmt werden. Des Weiteren muss vor dem Antritt des Praktikums genau festgelegt werden, worin die Lerninhalte bestehen sollen und wer innerhalb des Unternehmens als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für den/die PraktikantIn fungiert.

Darüber hinaus muss im Rahmen eines Evaluationssystems dem/der PraktikantIn durch den/die BetreuerIn ein Zeugnis ausgestellt werden. Die Förderungshöchstdauer des BAföG muss so flexibilisiert werden, dass bis zu zwei praktikums- oder weiterbildungsorientierte Urlaubssemester ebenfalls förderungsfähig sind. Damit können die für den Studienverlauf wichtigen Praktikumsphasen finanziell aufgefangen werden. Die Hochschulen sehen Praktika als einen festen Bestandteil der akademischen Ausbildung an, deshalb müssen diese auch von der BAföG-Förderung gedeckt werden.

All diese Maßnahmen verfolgen ein klares Ziel: Das Praktikum muss endlich wieder als ein Lernverhältnis verstanden werden und darf nicht der Ausbeutung junger Menschen dienen!

 
 

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