Die schwarz-gelben Pläne für eine Kopfpauschale in der Gesetzlichen Krankenversicherung würden den Steuerzahler bis zu 39 Milliarden Euro jährlich zusätzlich kosten - um niedrigere Beiträge von Wohlhabenden auszugleichen. Das belegt eine aktuelle Studie der Uni Köln.
Mit der Kopfpauschale will die schwarz-gelbe Koalition das Solidaritätsprinzip gleich dreifach aufkündigen: starken Schultern sollen weniger tragen als Schwache, Versicherte in reichen Bundesländern haben Vorteile gegenüber denen in armen Ländern und Arbeitgeber soll sich an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht mehr beteiligen. Die extreme soziale Schieflage will Schwarz-Gelb über das Steuersystem in Teilen abfedern.
Das würde den Staat aber zusätzliche Belastungen in zweistelliger Milliardenhöhe bescheren.
Denn nach dem Konzept der Kopfpauschale würde alle Versicherten gleich viel bezahlen - der Bankdirektor genauso viel wie seine Haushaltshilfe. Im Ergebnis würden Wohlhabende deutlich entlastet. Geringverdiener müssten aber tiefer in die Tasche greifen und sollen darum über das Steuersystem wieder entlastet werden. Nach einer Studie der Universität Köln, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, würde dies den Staat zusätzliche 36 bis 39 Milliarden Euro jährlich kosten. Die Einsparungen der Wohlhabenden müssten also alle Steuerzahler ausgleichen.
Die Gesundheitsexperten der Uni Köln gehen bei ihren Berechnungen von einer Kopfpauschale in Höhe von 125 beziehungsweise 145 Euro aus - abhängig davon, ob der Kreis der Einzahler wie bisher auch aus Versicherten mit eigenem Einkommen, oder aus allen erwachsenen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherungen besteht.
Im ersten Fall wären für eine soziale Abfederung zusätzliche Mittel in Höhe von 35,66 Milliarden Euro pro Jahr notwendig. Im zweiten Fall sogar 38,66 Milliarden Euro jährlich. Einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich über das Steuersystem hätten mindestens 35,95 Millionen Personen, das sind fast 71 Prozent aller Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Das bedeutet vor allem bürokratische Belastungen für Rentner, Familien, Teilzeitbeschäftigte und Studenten, erklären die Verfasser der Studie. Besonders belastet würden Personen mit flexiblen Beschäftigungsverhältnissen. Wegen der von Monat zu Monat unterschiedlichen Einkommenssituation wären sie unter Umständen gezwungen, alle vier Woche einen neuen Antrag auf steuerlichen Sozialausgleich zu stellen.