Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum – Verordnung beschlossen

Veröffentlicht am 06.03.2014 in Stadtentwicklung

Mit der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Verordnung) wird das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vom Dezember 2013 umgesetzt. Der Senat hat die Verordnung – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen.

Senator Müller: „Wohnraum soll in Berlin auch tatsächlich für die Berlinerinnen und Berliner zum Wohnen zur Verfügung stehen. Das setzen wir mit dem Zweckentfremdungsverbot für ganz Berlin um. Die Bezirke kontrollieren in Zukunft das neu eingeführte Verbot und erhalten dafür mit 17 neuen Stellen auch ausreichend Personal.“

Das Zweckentfremdungsverbot wird für das gesamte Stadtgebiet Berlins als anwendbar erklärt und die Grundlagen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes weiter ausgeführt. Die Verordnung und damit das generelle Zweckentfremdungsverbot treten am 1. Mai 2014 in Kraft, um insbesondere den Bezirksämtern als zuständige Stellen zur Umsetzung des Verbots die notwendige Vorbereitungszeit einzuräumen.

 
 

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