Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum wird umgesetzt

Veröffentlicht am 22.01.2014 in Stadtentwicklung

Das Zweckentfremdungsverbot wird für das gesamte Stadtgebiet Berlins als anwendbar erklärt. Vor Erlass durch den Senat wird die Verordnung nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Senator Müller: „Wohnraum soll in Berlin auch tatsächlich für die Berlinerinnen und Berliner zum Wohnen zur Verfügung stehen. Das setzen wir mit dem Zweckentfremdungsverbot für ganz Berlin um. Die Bezirke kontrollieren in Zukunft das neu eingeführte Verbot und erhalten dafür mit 17 neuen Stellen auch ausreichend Personal.“

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, begrüßte die neue Verordnung und insbesondere ihren stadtweiten Ansatz. Er forderte aber zugleich ein gesichertes Personalkonzept in den Verwaltungen der Bezirke, das sicherstellt, dass der Verordnung auch Folge geleistet wird.

 
 

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