Wenn die Wohnung zum Gefängnis wird: Pflegebedürftig – aber niemand pflegt!

Veröffentlicht am 14.11.2010 in Informationen
Rainer Baack

Wie wir alle in der Zeitung gelesen haben, gab es im letzten Winter jede Menge Stürze von alten Menschen auf den spiegelglatten Straßen. Viele von ihnen mussten mit Knochenbrüchen, Prellungen, oder anderen Verletzungen ins Krankenhaus zur stationären Behandlung. Wie schön, wenn man dann geheilt wieder nach Hause kann.

Leider mischten die Krankenhäuser auch Fälle darunter, die noch nicht geheilt bzw. mobil nach Hause entlassen wurden, obwohl sie zu Hause alleine wohnten und keine Hilfs-/ Pflegeperson zur Verfügung stand. Grundsätzlich hat das Entlassungsmanagement der Krankenhäuser die Aufgabe, die geordnete Entlassung der Patienten zu organisieren. Dazu gehört auch, dass geprüft wird, ob eine ggf. notwendige Versorgung/Pflege für den entlassenen Patienten zu Hause gegeben ist. Ist das nicht der Fall, darf nicht entlassen werden. Hier wäre es sicherlich eine interessante Aufgabe für die Gesundheitsverwaltung, zu prüfen, wieso in diesen Fällen die diesbezüglichen Rechtsvorschriften nicht eingehalten wurden.

Aber auch der forsche Gesundheitsminister der schwarz-gelben Bundesregierung sollte sich dieses Problems mal annehmen. Rechtlich sind nämlich die aus den Krankenhäusern ausgewiesenen verletzten und pflegebedürftigen Personen gar nicht pflegebedürftig, weil die Verletzungen im Regelfall innerhalb eines halben Jahres heilbar sind. Ein Antrag auf Pflege wird also abgelehnt, dessen Bearbeitung im Übrigen Wochen dauert. Diese alleinstehenden, alten und kranken Menschen sollen vermutlich nach Meinung der Bundesregierung ihre oft nicht vorhandenen Spargroschen einsetzen oder zum Sozialamt gehen, wohin sie vermutlich wegen ihres Alters und Verletzung nicht gehen können. Und außerdem fordert das Sozialamt im Regelfall den Nachweis der (juristischen) Pflegebedürftigkeit!

 
 

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