Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Veröffentlicht am 23.04.2014 in Europa

In Berlin lebende Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen UnionExterner Link können ihre Stimme entweder in Deutschland oder in ihrem Heimatland abgeben. Zur Stimmabgabe in Berlin müssen Sie sich bis zum 4. Mai 2014 (Eingang bei der Behörde) mit einem Antrag bei Ihrem Bezirkswahlamt in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Anschließend erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen, wie Sie Ihre Stimme abgeben können. Keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis brauchen Sie, wenn Sie bereits bei der Europawahl 2009 eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind. In diesem Fall erhalten Sie automatisch bis zum 4. Mai 2014 Ihre Wahlbenachrichtigung.

Weitere Informationen für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige zur Ausübung ihres WahlrechtesExterner Link.

 
 

 

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