Verbraucherschutz in Restaurants wird sichergestellt

Veröffentlicht am 26.05.2011 in Pressemitteilung
Rainer Baack
Dr. Rainer Baack

Es ist das Recht der Verbraucher/innen zu wissen, ob das bevorzugte Restaurant oder der beliebte Imbiss um die Ecke die Vorgaben der hygienischen Anforderungen erfüllt. Es mag auch so schmecken, aber um unliebsame Folgen zu vermeiden, ist ein gewisser hygienischer Standard in Betrieben, die mit Lebensmitteln umgehen, gesetzlich festgeschrieben.

Regelmäßig werden daher Restaurants, Imbisse und Kantinen durch die zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes in Tempelhof-Schönberg überprüft. Sind Beanstandungen zu verzeichnen, hat der Betreiber eine Frist, den Mangel abzustellen, sonst droht eine empfindliche Strafe oder gar die Schließung. Aber für Verbraucher/innen ist bislang nicht offensichtlich, ob alle hygienischen Bedingungen im vollen Maße erfüllt sind.

Am 19. Mai haben sich die VerbraucherschutzministerInnen der Länder auf ein Ampel-System geeinigt. Ab Januar 2012 wird dieses zuerst für Restaurants eingeführt. Auf einer Skala ist dann ab zu lesen, wie der Betrieb in Punkte Sauberkeit bei der letzten Kontrolle abgeschlossen hat.

„Wir begrüßen diesen Beschluss der VerbraucherschutzministerInnen sehr. Eine einheitliche Regelung kommt den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger nahe. Es kann nicht sein, dass jeder Bezirk in Berlin eine andere Form der Bürgerinformation wählt und so nur zur allgemeinen Verwirrung beiträgt,“ erläutert Dr. Rainer Baack, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg. „Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung nun alle erforderlichen Rechtsänderungen wie versprochen rechtzeitig zum Abschluss bringt“, so Baack weiter.

 
 

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