Am 20.Juli, Mitten in der Sommerpause, will der Senat die mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg verhandelte Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von Hartz IV in Berlin beschließen. Die Bezirke haben im Rat der Bürgermeister zwar Änderungswünsche angemeldet, die Interessen der Bezirksverordnetenversammlungen bleiben aber bisher unberücksichtigt. Nach der parlamentarischen Sommerpause können die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) ab Mitte August die Ergebnisse bestenfalls kommentieren oder wahrscheinlich nur noch abnicken.
Ihre Befürchtung, dass dabei bisherige – in der Berliner Verfassung verankerte - demokratische Beteilungs- und Kontrollrechte der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) verloren gehen, wenn die Gesellschafterversammlung aus Bezirksamt und Arbeitsagentur die Mitglieder des Beirates nach eigenem Ermessen ohne Beteiligung der BVV zusammenstellen können, äußern zwei sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende. Margrit Zauner aus Tempelhof-Schöneberg und Klaus Mindrup aus Pankow fordern den Senat und den Rat der Bürgermeister auf, beim Abschluss der Rahmenvereinbarung sicherzustellen, dass - die Fraktionen der BVV in den Gremien der Arbeitsgemeinschaften vertreten sind - die Kontroll- und Haushaltsrechte der Bezirksverordneten auch in den Arbeitsgemeinschaften gewahrt bleiben.
„Wenn durch die Rahmenvereinbarung bestehende Rechte und Kontrollmöglichkeiten der BVVen ersatzlos gestrichen werden, werden wir mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dagegen angehen.“ so Margrit Zauner, Vorsitzende der SPD-Fraktion in der BVV Tempelhof-Schöneberg. „Berliner Kommunalpolitik braucht mehr Kontrolle und Beteiligung der demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter.“ ergänzt Klaus Mindrup, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der BVV Pankow. Transparenz und Beteiligung sind die Voraussetzung, um das allseits propagierte Zusammengehen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf gleicher Augenhöhe zwischen den Bezirken und den Arbeitsagenturen tatsächlich umzusetzen.