SPD-Fraktion: Verwaltungströdelei verhindert Durchgreifen bei Leerstand der Odenwaldstraße 1 und Stubenrauchstraße 69

Veröffentlicht am 21.06.2018 in Pressemitteilung

Die SPD-Fraktion hat gestern einen Antrag in die BVV eingebracht, der die zügige Einleitung eines Treuhänderverfahrens für das seit Jahren leerstehende Gebäude in der Friedenauer Odenwaldstraße, Ecke Stubenrauchstraße durch das Bezirksamt fordert. "In Zeiten grassierenden Wohnungsmangels ist der Leerstand des Gebäudes mehr als ein bloßes Ärgernis", sagt der SPD-Bezirksverordnete Axel Seltz.

Das Bezirksamt sei zwar nicht untätig gewesen und habe die Eigentümerin mit Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot überzogen. Dies habe bislang aber nicht dazu geführt, dass sich etwas ändere.

Zwischenzeitlich sei auch die Bauaufsicht eingeschritten und habe Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet. Das sei auf der einen Seite notwendig, auf der anderen Seite bringe das Einzäunen und Zumauern aber keine der Wohnungen wieder an den Markt, so Seltz.

Eine durchgreifende Maßnahme, unwillige oder überforderte Eigentümer zum Sanieren und Wiedervermieten zu bringen, ist die Einsetzung eines Treuhänders. Ein solcher Treuhänder wird vom Bezirk beauftragt, an Stelle des Eigentümers die Instandsetzung und Vermietung durchzuführen und anschließend das Gebäude zurückzugeben. Finanziert wird dies durch eine Beleihung des Grundstücks und, wenn das nicht reicht, durch eine anschließende Abtretung von Mieteinnahmen. Bislang hieß es vom Bezirksamt, dafür gäbe es nicht die notwendige Rechtsgrundlage. Mit der zum 09. April 2018 in Kraft getretenen Änderung des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes durch das Abgeordnetenhaus von Berlin liegt diese Rechtsgrundlage nunmehr vor.

Der Antrag der SPD wurde zwar in den Ausschuss überwiesen, die zuständigen Stadträte Jörn Oltmann (Grüne) und Christiane Heiß (Grüne) gaben aber vor der gestrigen BVV bereits Erklärungen dazu ab.

Stadtrat Oltmann erklärte, das Bezirksamt könne nicht handeln, da "die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen noch keine Ausführungsvorschriften erlassen hat“. Überdies sei die Vorfinanzierung solcher Maßnahmen noch nicht geklärt. Stadträtin Heiß verwies darauf, dass intern noch geklärt werden müsse, ob es sich bei der Odenwaldstraße 1 und Stubenrauchstraße 69 überhaupt um Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsgesetzes handele.

Axel Seltz nennt die Ausführungen "frustrierend und ärgerlich“. „Während der grüne und der linke Landesvorstand darüber räsonieren, ob die rechtswidrige Besetzung leerstehender Wohnungen nicht doch zumindest legitim sei, schafft es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht, die Ausführungsvorschriften für ein wichtiges Gesetz vorzulegen, das Leerstand wirklich wirksam bekämpfen würde. Etwas weniger Beifall heischen und etwas mehr handwerklich solide Arbeit würden der Führung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gut zu Gesicht stehen.“

Ob zumindest die grünen Stadträte den markigen Erklärungen von deren Landesvorstand und Abgeordneten Taten folgen lassen, wird in der Juli-Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung weiter geklärt. Dort ist der SPD-Antrag auf der Tagesordnung.

 

 

 

 

 

 

 
 

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