SPD-Fraktion für Verschärfung der Managerhaftung

Veröffentlicht am 24.06.2011 in Berlin

Die Koalition hat heute auf Initiative der SPD einen Antrag zur Verschärfung der Managerhaftung ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

„Insbesondere die Landowsky-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat gezeigt, dass die Haftung für ruinöses Finanzgebaren von Managern großer Banken und Unternehmen neu geregelt werden muss. Denn der Untreue-Tatbestand im Strafgesetzbuch ist für diese Fälle kaum noch anwendbar. Aber einen Freibrief für unseriöses Finanzvorstände darf es nicht geben“, so der SPD Abgeordnete und ehemalige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Bankenskandal, Frank Zimmermann.

Die SPD-Fraktion fordert daher eine Bundesratsinitiative, die darauf abzielt, das Wirtschaftsstrafrecht zu verschärfen. Insbesondere soll die Haftung von Managern erweitert und präzisiert werden. Dazu kann zählen, dass die Sorgfaltspflichten um eine Strafbarkeitsnorm ergänzt werden oder dass ein Gefährdungstatbestand geschaffen wird, der öffentliches Vermögen besser vor Risikogeschäften schützt. Daneben will die SPD-Fraktion die Verlagerung von Risikogeschäften der Finanzinstitute in Zweckgesellschaften außerhalb der eigenen Bilanz einschränken.

Schließlich soll auch die zivilrechtliche Haftung von Managern so verschärft werden, dass die Geschädigten ihren Schaden effektiver durchsetzen können. „Wir wollen nicht hinnehmen, dass diese Personen einen großen Schaden anrichten und dafür nicht belangt werden können. Deshalb müssen diese Regelungen so schnell wie möglich verschärft werden“, so Zimmermann abschließend.

Den Antrag im Volltext können Sie hier einsehen.

Die Pressemitteilung der SPD-Fraktion finden Sie hier zum Download.

 
 

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