SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ahlhoff
Auf Initiative der rot-grünen Zählgemeinschaft sprach sich die BVV Tempelhof-Schöneberg am 19. September gegen eine vom Schulamt geplante Änderung der Einschulungsbereiche im Bezirk aus.
Auf Initiative der rot-grünen Zählgemeinschaft sprach sich die BVV Tempelhof-Schöneberg am 19. September gegen eine vom Schulamt geplante Änderung der Einschulungsbereiche im Bezirk aus.
„Der vom Schulamt vorgelegte Vorschlag konnte uns nicht überzeugen. Insbesondere die Notwendigkeit einer Veränderung sämtlicher Einschulungsbereiche im Bezirk war nicht nachvollziehbar“, erklärt Elke Ahlhoff, Vorsitzende der SPD-Fraktion. Eine Anpassung der Einschulungsbereiche sei zwar durch die Gründung der ersten Gemeinschaftsschule in Tempelhof-Schöneberg am Standort der ehemaligen Peter-Paul-Rubens-Grundschule am Grazer Platz nötig geworden. „Wir haben uns aber entgegen des ersten Entwurfes für eine wohnortnahe Lösung entschieden, die die sozialräumlichen Gegebenheiten berücksichtigt und nicht einzelne Schulen einseitig benachteiligt“, führt Ahlhoff aus. Der Beschluss der rot-grünen Zählgemeinschaft, dem sich auch die Piraten-Fraktion und die Verordneten der Linkspartei anschlossen, sieht eine Aufteilung des Einzugsbereichs der ehemaligen Peter-Paul-Rubens-Schule auf die Teltow- und die Lindenhof-Grundschule vor.
„Die nun beschlossene maßvolle Anpassung der Einzugsbereiche rund um den Grazer Platz gewährleistet weiterhin kurze und sichere Schulwege und sichert bestehende Kooperationen der Schulen in den jeweiligen Kiezen ab“, erläutert Ahlhoff weiter. Darüber hinaus fordert der Beschluss das Schulamt auf, bei den Eltern im ursprünglichen Einschulungsbereich der Rubens-Schule über das Verfahren zur Anmeldung an der neuen Gemeinschaftsschule zu informieren und für diese zu werben.
„Die rot-grüne Zählgemeinschaft hat eine voreilige Veränderung der Einschulungsbereiche somit gestoppt. Wir wünschen uns für die künftige Arbeit im Schulausschuss auch, dass Vorlagen des Schulamts mit einer solchen Tragweite nicht unter Zeitdruck, sondern nach sozialräumlichen und pädagogischen Gesichtspunkten sowie unter Einbeziehung des Jugendamts diskutiert werden“, so Ahlhoff abschließend.
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