SPD Tempelhof-Schöneberg begrüßt Urteil des OVG
Die SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 29.01.2015, dass es in dem früheren Wegert-Haus an der Potsdamer Straße, Ecke Kurfürstenstraße kein sogenanntes „Laufhaus“ geben darf. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit im Sinne des Bezirks entschieden: Der Bezirk hat zu Recht im Jahre 2008 die Genehmigung für das Großbordell mit 48 Zimmern versagt. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.