„Gute Arbeit“ in Berlin umsetzen

Veröffentlicht am 05.05.2013 in Arbeit

Der Beschluss der SPD-Kreisdelegiertenkonferenz vom 19.4.2013 im Wortlaut:

Der Landesvorstand der SPD wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe „Gute Arbeit in Berlin“ unter Beteiligung von Mitgliedern des Senats, der Abgeordnetenhausfraktion und Vertreter/innen der Gewerkschaften, Erwerbsloseninitiativen, aus den Bezirken und Arbeitsgemeinschaften einzurichten.

Ziel ist, die Umsetzung der unter dem Begriff der „Guten Arbeit“ verstandenen Prinzipien, im Verantwortungs- und Einflussbereich der SPD – im öffentlichen Dienst, bei landeseigenen Unternehmen und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, öffentlich geförderten Projekten, bei öffentlich vergebenen Aufträgen und staatlich geförderter Arbeit – zu begleiten und politische zu bewerten. Die Arbeitsgruppe soll auf den Landesparteitagen hierzu Bericht erstatten. Im Sinne der „Guten Arbeit“ sind vor allem folgende Kriterien einzubeziehen:
  • Einhaltung/Umsetzung des im Vergabegesetz definierten Mindestlohnes als Grundlohn (ohne Zulagen und Aufschläge)
  • Verzicht auch sachgrundlose Befristungen
  • Einschränkungen von Befristungen mit Sachgrund
  • Verzicht auf Leiharbeit
  • Förderung von Vollzeitstellen (ohne aber die individuelle Möglichkeit auf Teilzeitarbeit zu erschweren)
  • Verzicht von Werkverträgen, durch die reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgangen werden
  • Tarifbindung und Tariftreue (keine Tarifflucht, keine tariffreien Räume, Anwendung von Flächentarifverträgen)
  • Respektierung und Anerkennung von Betriebsräten/Personalräten und gewerkschaftlicher Tätigkeit
 
 

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