Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten beschlossen

Veröffentlicht am 08.09.2012 in Landes-SPD

Der Berliner Senat beschloss ein „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“. Unmittelbar im Anschluss an die Senatssitzung unterzeichneten Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller und die Vorstände und Geschäftsführer der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften das Bündnis.

Senator Müller: „Zusammen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben wir mit dem Mietenbündnis ein Instrument der sozialen Wohnungspolitik erarbeitet und umgesetzt, durch das wir positiv auf die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt einwirken können. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt jetzt tun, damit wir für Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum erhalten können.“ Das Bündnis soll dazu beitragen, dass die Mieterinnen und Mieter bei den sechs städtischen Wohnungsunternehmen gut, sicher und preiswert wohnen. Gut, weil die Unternehmen ihre Anstrengungen zur Modernisierung und Instandhaltung der Wohngebäude, des Wohnumfeldes und zur Einsparung von Energie intensivieren werden. Sicher, weil kein Mieter aus seiner Wohnung verdrängt wird und preiswert, weil die Mieterhöhungen im Durchschnitt bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft geringer ausfallen als auf dem übrigen Berliner Wohnungsmarkt. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
  • Der öffentliche Wohnungsbestandes wird von derzeit rd. 277.000 auf 300.000 Wohnungen durch Zukauf und Neubau erhöht.
  • Städtische Grundstücke werden zum Verkehrswert oder als Sachwerteinlage an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf der Grundlage überzeugender Wohnungsbaukonzepte direkt vergeben.
  • Es wird ein Pilotprojekt gestartet, bei dem 14 Grundstücke als Sachwerteinlage für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bereitgestellt werden. Es sollen neue Wohnungen zu verträglichen Mieten für breite Schichten entstehen.
  • Das studentische Wohnen wird durch die Kooperation der städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit dem Berliner Studentenwerk gestärkt.
  • Mittels Sozialklausel wird eine sozialverträgliche Miethöhe für Bestandsmieter ermöglicht.
  • Bei Mieterhöhungsverfahren wird die individuelle Nettokaltmiete auf 30 % des Haushaltsnettoeinkommens beschränkt. Zudem gibt es Härtefallregelungen.
  • Mieterhöhungen bei diesen 300.000 Bündnis-Wohnungen dürfen maximal nur um 15 % in vier Jahren anwachsen (statt derzeit 20 % in drei Jahren).
  • Die Modernisierungsumlage darf maximal 9 % betragen.
  • In strittigen Fällen wird durch eine Schiedsstelle vermittelt.
  • Die Wohnungsbaugesellschaften bilden einen gemeinsamen Pool für Wohnungstausch-Angebote/-Gesuche.
 
 

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