Koalitionsverhandlungen

Veröffentlicht am 20.10.2011 in Allgemein

Die Mitgliederversammlung unserer Abteilung hat am 18.10.2011 den folgenden Beschluß gefasst.

Dass die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Bildung einer gemeinsamen Regierung im Land Berlin trotz einer großen Zahl gemeinsamer politischer Ziele und Ansätze gescheitert sind, bedauern wir sehr. Die Hintergründe des Scheiterns müssen aufgeklärt werden. Die Bildung einer rot-grünen Bundesregierung zur Ablösung der Regierung Merkel nach der nächsten Bundestagswahl bleibt unser Ziel. Der politische Wettbewerb zwischen den beiden Volksparteien SPD und CDU war und ist ein Faktor, der der Demokratie in Deutschland gut tut. Eine Koalition zwischen beiden Parteien ist deshalb im Regelfall keine gute Lösung.

Für die mögliche Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU zur Bildung einer gemeinsamen Regierung im Land Berlin sind für uns folgende Punkte von besonderer Bedeutung; die Mitglieder der Verhandlungskommission unserer Partei werden aufgefordert, diese mit Priorität zu berücksichtigen und eine Politik der sozialen Gerechtigkeit durchzusetzen:

- Eine Politik der Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge auf Grundlage unseres Landesparteitagsbeschlusses vom 13. November 2010. Weitere Privatisierungen landeseigener Beteiligungen finden grundsätzlich nicht statt. Die öffentliche Daseinsvorsorge wird durch den Rückkauf der privatisierten Anteile der Berliner Wasserbetriebe, den Ausbau der kommunalen Wohnungsbestände, die Rekommunalisierung der Gas- und Stromnetze sowie die Stärkung des kommunalen Einflusses auf den S-Bahnverkehr gestärkt. Eine Öffnung der Berliner S-Bahn für private Miteigentümer ist auszuschließen. Ein Börsengang der Deutschen Bahn AG wird abgelehnt.

- Nutzung der kommunalen Wohnungsbestände für eine Mietpreis begrenzende Politik zur Versorgung breiter Schichten, vollständiger Erhalt des Bestandes der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Höhe von 270.000 Wohnungen und seine Erhöhung auf 300.000. Der Schutz von Mieterinnen und Mietern mit niedrigen Einkommen hat dabei Vorrang vor den Renditeerwartungen der Stadt Berlin als Eigentümerin (Grundlage: Landesparteitagsbeschluss vom 26. Juni 2010). Die Umnutzung von Wohnungen zu Ferienwohnungen ist wird unterbunden, umgenutzte Ferienwohnungen sind – bis auf Einzelfälle – wieder dem Mietwohnungsmarkt zuzuführen. Der Verkauf von Grundstücken des Liegenschaftsfond zu Wohnzwecken ist an die Sozialbindung zu knüpfen.Die Bundesratsinitiative Berlins zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten vom Oktober 2010 wird fortgesetzt.

- Chancengleichheit und vollständige Gebührenfreiheit für Bildung auf Grundlage unseres Landesparteitagsbeschlusses vom 17. November 2007. Die bisherige Schulpolitik ist beizubehalten: Die Sekundarschule und die Gemeinschaftsschule sind zu stärken, die sechs Jahrgangsstufen umfassende Grundschule ist zu sichern. Der verpflichtende gemeinsame Ethikunterricht bleibt unverändert erhalten. Auch unter der neuen Regierung muss die Bildungspolitik ein Schwerpunkt bleiben.

- Das Berliner Vergabegesetz wird umgehend fortgeschrieben und ein Mindestlohn von 8,50 € festgelegt. Der Mindestlohn wird dynamisiert und alle zwei Jahre an die Lohnentwicklung angeglichen.

- Beibehaltung der weltoffenen Integrations- und Innenpolitik, so wie im Wahlprogramm verankert. Insbesondere sollen Asylbewerber und Geduldete kurzfristiger Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Ebenso wird sich der Senat weiter für die Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit einsetzen.

- Der Berliner Senat wird weiterhin an seiner Ablehnung von PPP- Projekten festhalten.

- Berlin wird im Bundesrat endlich die Initiative auf eine Einführung der Vermögenssteuer einleiten.

- Die Perspektive einer engen Kooperation zwischen Berlin und Brandenburg sowie mittelfristig eines gemeinsamen Bundeslandes Berlin-Brandenburg auf Grundlage unseres Landesparteitagsbeschlusses vom 26. Juni 2010

- Fortsetzung der Politik der sozialen Stadt und des Quartiersmanagements in Berlin. Das Land Berlin wird sich auch weiterhin auf Bundesebene gegen die Kürzungen beim Programm „Soziale Stadt“ aussprechen.

- Das Wahlrecht ab 16 ist auf die Abgeordnetenhauswahl auszudehnen. Grundsätzlich ist das Kommunalwahlrecht für alle in Berlin Lebenden einzuführen.

 
 

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