#12Fragen: Die Berliner SPD startet Mitgliederbefragung

Veröffentlicht am 18.10.2015 in Landes-SPD

Per Mitgliederbefragung entscheiden  die 17.000 Mitglieder der Berliner SPD erstmals über wesentliche Kernaussagen des Wahlprogramms für das kommende Jahr. Die zwölf Fragen, die ihnen Mitte Oktober per Post zugehen, decken ein breites Themenspektrum ab: Soll das Straßenbahnnetz in Berlin flächendeckend ausgebaut werden, können Wohnungen mit einfacheren Standards gebaut werden, um Kosten zu sparen, sollen "Spätis" länger öffnen dürfen, ist der Qualitätsausbau an den Kitas vordringlich oder die Beitragssenkung, soll der Staat am Neutralitätsgebot festhalten? Das sind einige der Fragen, die alle Mitglieder vorgelegt bekommen.

Alle Fragen sind mit Ja, Nein oder Enthaltung zu entscheiden und geben damit ein klares Signal des Mitgliederwillens. Die Fragebögen müssen bis zum 6. November zurückgesendet sein. Die Ergebnisse werden auf dem Landesparteitag am 14. November vorgestellt.

Die Mitgliederbefragung setzt den Wahlprogrammprozess fort, den die Berliner SPD mit fünf großen Programmkonferenzen im Sommer begonnen hatte. Hier waren alle Mitglieder eingeladen, ihre Vorstellungen und Ideen zu Themen wie Bildung, Arbeitsmarkt oder den Fragen der wachsenden Stadt einzubringen.

Online wird die Befragung auf Facebook und Twitter begleitet. Hashtags: #12Fragen und #Basisvotum.

Die #12Fragen beim #Basisvotum

Die Mitglieder der Berliner SPD entscheiden beim #Basisvotum: Ihre Antworten auf die #12Fragen bestimmen den Kurs der Berliner SPD. Um diese Fragen geht es:

1.

Berlin braucht dringend mehr bezahlbare Wohnungen. Das kann vor allem durch kostengünstigen Wohnungsbau erreicht werden – zum Beispiel durch Absenkung von Standards wie Bodenfenster, Fußbodenheizungen, gut ausgestattete Bäder und Küchen etc.

Sollen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften mehr Wohnungen mit einfacherem Standard bauen, um verstärkt Wohnungen mit günstigen Mieten anbieten zu können?

Hintergrund:

Berlin wächst rasant. In den vergangenen vier Jahren ist die Bevölkerung einer Stadt in der Größe Potsdams in die Hauptstadt gezogen. Auch künftig wird Berlin weiterhin ein Sehnsuchtsort für Menschen aus dem In- und Ausland bleiben. Sie treffen auf einem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt. Dem Berliner Mietspiegel 2015 zufolge stiegen die Mietpreise seit 2013 jährlich im Schnitt um 2,7 Prozent oder 15 Cent pro Quadratmeter.

1,6 von etwa 1,9 Millionen Berliner Haushalten sind Mieterinnen und Mieter. Insgesamt fast 800.000 Berliner Haushalte haben sehr niedrige bis unterdurchschnittliche Einkommen.

Der SPD-geführte Senat nutzt bereits alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Stabilisierung und Regulierung des Mietenmarktes aus, um den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu sichern: von der Mietpreisbremse über das Zweckentfremdungsverbot bis zum Umwandlungsverbot. Darüber hinaus hat der Senat als Ergebnis der Gespräche mit den InitiatorInnen des Mieten-Volksentscheides ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem die Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen mit einem Zuschuss unterstützt, sollte die Kaltmiete die Grenze von 30 Prozent des Gesamteinkommens des Haushalts überschreiten.

Geplant ist zudem, die Wohnungsbestände der kommunalen Unternehmen von jetzt knapp 300.000 Wohnungen auf perspektivisch 400.000 zu erhöhen. Das ist nur durch mehr Neubau zu schaffen. Für die SPD steht fest: Neubau ist notwendig, um Wohnungsmangel zu bekämpfen.

Der Arbeitskreis sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) fordert in seinem Diskussionspapier zum Wahlprogramm, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) bei jedem Neubauprojekt kostengünstige, zeitgemäße Ausstattungsstandards gewährleisten sollten, die für einkommensschwache MieterInnen tragbare Mieten ermöglichen. Zitat: „Neben dem Verzicht auf Fußbodenheizungen, Echtholzparkett, Aufzügen oder Tiefgaragen kann vor allem eine geringere Deckenhöhe den Quadratmeterpreis senken helfen.“

 

2.

Die Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung auch für die unter Dreijährigen und eine Verbesserung der Qualität der Betreuung  (kleinere Gruppen, mehr Erzieherinnen und Erzieher) bleiben wichtige Ziele sozialdemokratischer Bildungspolitik in Berlin.

Soll die Qualitätssteigerung vordringlich vor der Ausweitung der Beitragsfreiheit umgesetzt werden?

Hintergrund:

Berlin ist eine kinderfreundliche Stadt. Seit Januar 2011 sind die kompletten letzten drei Kita-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei. Für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zahlen die Eltern in Berlin einen einkommensabhängigen Beitrag, dessen Höhe auch davon abhängt, wie lange das Kind täglich betreut wird. Hinzu kommt eine monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 23 Euro. Auf Antrag beim Jugendamt kann in Härtefällen die Zahlung des Elternbeitrags befristet, ganz oder teilweise ausgesetzt werden.

Laut dem aktuellen Länderreport zum Frühkindlichen Bildungssystem, herausgegeben von der Bertelsmann-Stiftung, liegt in Berlin der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (0-3-Jährige: 21 Prozent; 3-6-Jährige: 30 Prozent), die eine Kita besuchen, deutlich über dem Bundesdurchschnitt (11 bzw. 18 Prozent). Der Besuch einer Kita ist ein wichtiger Schritt zur Integration: Sprachtests vor dem Schuleintritt belegen, dass jahrelange Kita-Kinder im Durchschnitt besser sprechen und einen geringeren Sprachförderbedarf haben als Kinder, die nicht oder nur sehr kurz in die Kita gegangen sind.

Doch gerade bei der Betreuung der 0- bis 3-Jährigen fehlt es an Personal. Zum Stichtag 1. März 2014 betreute in Berlin eine Erzieherin bzw. ein Erzieher im Durchschnitt 5,9 Kinder. Zum Vergleich: In den alten Bundesländern liegt das Betreuungsverhältnis bei 1 zu 3,6, in den neuen Bundesländern bei 1 zu 6,1 (Bundesdurchschnitt 1: 4,4). Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt ein Betreuungsverhältnis von 1 zu 3 im Krippenalter, im Kindergartenalter  von 1 zu 7,5. In dieser Altersgruppe liegt Berlin mit einer Quote von 1 zu 8,8 in etwa auf dem Niveau der alten Bundesländer (1 zu 8,9).

Insgesamt lag der Anteil der betreuten Kinder unter drei Jahren in Berlin zum 1. März 2015 bei 45,9 Prozent (Bundesdurchschnitt 32,9 Prozent).

Eine landesseitige Befreiung von Elternbeiträgen, die häufig jedoch beschränkt ist auf bestimmte Altersgruppen oder definierte Betreuungsumfänge, gibt es außer in Berlin noch in Hamburg, Hes­sen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz ist bisher das einzige Bundesland, das den Kindergarten ab dem 2. Lebensjahr beitragsfrei gestaltet. „Wir sind das Land der Beitragsfreiheit, die mit dazu beiträgt, dass bei uns die Besuchsquoten sehr hoch sind: 95 Prozent der rheinland-pfälzischen Dreijährigen sind in der Kindertagesbetreuung, bundesweit sind es nur 89 Prozent.“, so Familienministerin Irene Alt in einer Pressemitteilung zu den Ergebnissen des Länderreports der Bertelsmann Stiftung. Für die GEW Rheinland Pfalz haben die Kitas von den Schulen die Rolle der ersten Bildungsinstitutionen übernommen, insofern müsse nach Ansicht der Gewerkschaft die Kita wie die Schule oder Universität gebührenfrei sein, um eine Chancengleichheit der Kinder zu gewährleisten.

 

3.

Seit Jahren gibt es die Forderung, das Wahlalter abzusenken, da Jugendliche immer besser informiert sind, mehr Verantwortung übernehmen wollen und dadurch die politische Bindung an die Demokratie erhöht werden kann. In den Bezirken darf bereits ab 16 Jahren gewählt werden.

Soll sich die Berliner SPD für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus einsetzen?

Hintergrund:

1996 führte Niedersachsen als erstes Bundesland das aktive Wahlrecht für Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene ein, zehn weitere Länder zogen nach. Auf Landesebene ist das bisher in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich. Dort besitzen 16-Jährige jedoch nur das passive Wahlrecht. Das heißt, sie dürfen zwar wählen, aber nicht gewählt werden (z.B. als Gemeinderatsmitglied).

Eine experimentelle Studie der Universität Hohenheim kam Ende 2008 zu dem Ergebnis, dass 16-Jährige politisch fast genauso interessiert sind wie 18-jährige ErstwählerInnen, jedoch ein geringeres politisches Wissen mitbringen und Politikerreden kaum verstehen. Um ihnen das Wahlrecht verleihen zu können, müssten die Schulen das Thema politische Bildung wesentlich früher aufgreifen, so die Empfehlung der WissenschaftlerInnen, die das politische Wissen und Politikverständnis von 134 Jugendlichen und jungen Erwachsenen verglichen.

BefürworterInnen einer Absenkung des Wahlalters, wie etwa das Bündnis „Mehr Demokratie“, argumentieren, dass sich Jugendliche früher mit Politik auseinander setzen würden, wenn sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen könnten. Zudem beginnen viele bereits eine Ausbildung, zahlen Steuern und sind strafmündig. Warum sollten sie dann nicht auch wählen dürfen?  Die Berliner Jusos engagieren sich seit Jahren für die Herabsetzung des Wahlalters. Im Diskussionspapier zum Wahlprogramm heißt es: „Das Wahlalter wollen wir endlich auf 16 Jahre senken. Wir wollen, dass über Volks- und Bürgerentscheide sowie bei Volksbefragungen alle Menschen abstimmen dürfen, die 16 Jahre alt und mindestens seit drei Monaten in Berlin gemeldet sind.“

GegnerInnen eines Wahlrechts ab 16 mahnen, Jugendliche seien in diesem Alter noch nicht in der Lage, die komplexen Zusammenhänge der politischen Arbeit zu verstehen, könnten die Rechtsfolgen ihrer Handlungen nicht abschätzen und seien anfälliger für den Einfluss von Extremisten. Die Kopplung des Wahlrechts an die Volljährigkeit ist für sie konsequent und logisch.

 

4.

Berlin ist 7 Tage in der Woche eine attraktive Stadt für Kultur, Sport, Tourismus und lockt viele Menschen in die Stadt. Viele wollen auch am Sonntag einkaufen. Verfassungsgerichtsurteile stehen einer Ausweitung des Sonntagsverkaufes entgegen.

Soll Berlin eine neue Initiative starten, um das derzeitige bis auf wenige Ausnahmen geltende Sonntagsverkaufsverbot zum Beispiel für so genannte Spätverkaufsstellen (Spätis) zu liberalisieren?

Hintergrund:

Die Zukunft der mehr als 1000 so genannten Berliner Spätverkaufsstellen (Spätis) ist ungewiss. Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach die Läden an Sonn- und Feiertagen bis 16 Uhr nur bestimmte Produkte wie Brötchen, Zeitschriften oder Milch verkaufen dürfen. Damals hatte ein Inhaber eines Spätis am Mauerpark erfolglos darauf geklagt, auch am 1. Mai öffnen zu dürfen.

Für viele Spätis ist die Frage der Öffnungszeiten existenziell: Die meisten Betreiber machen ihrem Hauptumsatz am Sonntag mit Waren wie Alkohol, Zigaretten oder Fertigpizza, an anderen Tagen in der Woche haben oft auch normale Supermärkte sehr lange geöffnet. Momentan verkaufen viele Spätis illegal am Sonntag Tabak und Alkohol und gehen damit das Risiko eines hohen Bußgeldes ein. Ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz kostet den Betreiber mindestens 250 Euro. Auch der Entzug der Geschäftslizenz ist möglich.

Um den Spätis an Sonntagen ein freies Verkaufsrecht einzuräumen und mit Tankstellen oder Bahnhofsläden gleichzustellen, bedarf es einer Änderung des Berliner Ladenschlussgesetzes. Kritik an einer Ausweitung des Sonntagsverkaufs äußerten in der Vergangenheit vor allem Kirchen- und GewerkschaftsvertreterInnen, die den Sonntag als Ruhe- und Familientag in Gefahr sehen.

Eine Petition für ein „freies Verkaufsrecht aller Spätis an Sonntagen“ auf der Online-Plattform „Change.org“ hat im Moment rund 35.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Ziel der OrganisatorInnen sind zwischen 40.000- und 50.000 Unterschriften. Im Begründungsschreiben für die Petition heißt es, die Spätis hätten für Berlin eine unverzichtbare soziale Funktion. Und weiter: „Sie sind ein fester Ankerpunkt in jedem Kiez und eine willkommene Anlaufstelle für Einheimische, Zugezogene und TouristInnen.“

 

5.

Die wachsende Stadt benötigt einen leistungsstärkeren ÖPNV. Mit neuen Straßenbahnlinien können zusätzliche Angebote schnell, umweltfreundlich und vergleichsweise günstig geschaffen werden.

Soll das Straßenbahnnetz in ganz Berlin ausgebaut werden?

Hintergrund:

Bereits seit 150 Jahren fahren Straßenbahnen durch Berlin. 1985 wurden die ersten Straßenbahnwagen noch von Pferden gezogen, die Strecke zog sich vom Brandenburger Tor bis nach Charlottenburg. Das neue Verkehrsmittel entwickelte sich rasant. In den 1950er Jahren war ganz Berlin eine Straßenbahnstadt. Im Zentrum gab es fast keine Straße ohne Schienen. Das Netz gehörte zu den größten der Welt. Doch der Mauerbau beendete den Siegeszug der Straßenbahn abrupt. 1967 fuhr im Westteil der Stadt die letzten Straßenbahnen zwischen Bahnhof Zoo und Hakenfelde. Und auch im Osten der Stadt wurde die Tram aus dem Zentrum gedrängt.

Inzwischen erlebt die Straßenbahn verkehrspolitisch eine Renaissance. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung setzt angesichts des in der wachsenden Stadt gestiegenen Bedarfs an Mobilität vor allem auf den Ausbau der Tram. Eine besondere Rolle soll der Tram auch bei der Anbindung neuer Stadtentwicklungsgebiete zukommen. Experten schätzen, dass ein Kilometer Tunnel für die U-Bahn mit über den Daumen mit rund 150 Millionen Euro etwa 10- bis 15mal so teuer ist wie die Straßenbahn.

Auch die Umweltverbände unterstützen den Senat bei seinen Plänen. Konkret setzt sich etwa der BUND dafür ein, das Straßenbahnnetz wieder auf ganz Berlin zu vergrößern. Der Verband begrüßt, dass im Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 die Straßenbahnstrecke vom Hauptbahnhof über die Turmstraße weiter in Richtung S-Bahnhof Beusselstraße aufgenommen wurde. Zudem macht der BUND auf seiner Internetseite weitere Vorschläge, wo neue Straßenbahntrassen im Westen der Stadt verlaufen könnten. „Anfangen sollte man mit den naheliegenden Verlängerungen: vom Alexanderplatz über die Leipziger Straße und den Innsbrucker Platz zum Rathaus Steglitz; vom U-Bahnhof Warschauer Straße zum Hermannplatz, vom Hauptbahnhof über Turmstraße zum U-Bahnhof Mierendorffplatz und von Rosenthal durchs Märkische Viertel zum Kurt-Schuhmacher-Platz. (…)“

2009 hatte die Technische Universität Berlin (TU) bereits eine Machbarkeitsstudie zur Tramlinie vom Alex bis zum Rathaus Steglitz veröffentlicht.

 

6.

Die Arbeitswelt verändert sich im digitalen Zeitalter zunehmend und ermöglicht flexiblere Arbeitszeiten. Gleichzeitig haben die Menschen unterschiedliche Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit. Für die SPD bleibt der 8-Stunden-Tag unantastbar. Allerdings stellt sich die Frage, ob er flexibler gestaltet werden soll.

Soll die SPD neue Arbeitsmodelle im Rahmen einer maximalen 8-Stunden-Tätigkeit entwickeln, die Arbeitszeiten auf Wunsch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexibler zu gestalten?

Hintergrund:

Das Arbeitszeitgesetz von 1994 begrenzt die zulässige werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, die Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn der Acht-Stunden-Tag langfristig eingehalten wird. Doch ist diese starre Festlegung noch zeitgemäß? Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat im Internet eine Diskussion angestoßen, wie die Arbeit der Zukunft aussehen kann. Unter dem Hashtag #arbeitenviernull können sich Bürgerinnen und Bürger in den sozialen Netzwerken darüber austauschen, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf das Arbeitsleben haben wird. Nahles stellte klar, es gehe bei möglichen Änderungen nicht um die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages, sondern um die Frage, wie der deutsche Arbeitsmarkt flexibler werden könne.

Einige Unternehmen haben mit ihren Arbeitnehmern bereits flexible Arbeitszeitmodelle vereinbart – unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. So gilt beim Energieversorger EnBW seit etlichen Jahren eine Art Vertrauensarbeitszeit. Dabei vereinbaren Arbeitgeber und -nehmer meist Projektziele und eine Wochenarbeitszeit. Wann der Angestellte seinen Job erledigt, entscheidet er.

Das hat Vor- und Nachteile. Man kann dann arbeiten, wenn es zum Familienleben und dem eigenen Biorhythmus passt. Doch Arbeitsexperten warnen, dass viele so stillschweigend mehr Stunden arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Ein Grund könnten die viel zu hoch gesteckten Zielvereinbarungen sein, die an derart flexible ArbeitnehmerInnen gestellt würden.

„Flexible Arbeitszeiten gewinnen, angesichts von Digitalisierung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, immer mehr an Bedeutung", sagte Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) der Wochenzeitung „Die Zeit“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die von den Arbeitgebern geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeiten und eine Ende des Acht-Stunden-Tages hingegen strikt ab. „Wir wissen, dass Arbeitszeiten über acht Stunden am Tag weder sozial verantwortlich noch ökonomisch sinnvoll sind“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der „Passauer Neuen Presse“.

 

7.

Viele Länder haben gute Erfahrungen mit anonymisierten Bewerbungen ohne Personendaten und Foto gemacht und damit den Anteil von z. B. Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in Bewerbungsgesprächen deutlich erhöht.

Soll Berlin anonyme Bewerbungen verstärkt in allen Verwaltungen und möglichst auch in landeseigenen Betrieben einsetzen?

Hintergrund:

Kein Foto, keine Angabe von Name, Nationalität, Geburtsort oder Religion: ein Jahr lang, zwischen März 2014 und März 2015, haben in Berlin sieben ausgewählte Senatsverwaltungen, Bezirke und Landesunternehmen das anonymisierte Bewerbungsverfahren getestet. In dieser Zeit sind rund 1000 Bewerbungen eingegangen bei knapp 100 zu besetzenden Stellen.

Arbeitssenatorin Dilek Kolat hob in der Vorstellung des Berichts im Frühjahr 2015 hervor, dass anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht jedwede Benachteiligung im Bewerbungsverlauf verhindern können, aber die Gefahr einer unbewussten Diskriminierung in der ersten Stufe des Bewerbungsprozesses reduzieren würden. Konkret enthält der Bericht als Ergebnis fest, dass durch das anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht mehr, aber qualitativ hochwertige und aussagekräftigere Bewerbungen vorlagen. Zudem wirkte das Verfahren vertrauensbildend und ermutigte insbesondere Menschen mit vorangegangener Diskriminierungserfahrung zur Bewerbung.

Mehrere Studien belegen, dass Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Wurzeln bei der Jobvergabe diskriminiert würden. In einer 2014 veröffentlichten Studie hatte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration (SVR) bundesweit rund 3600 fiktive Bewerbungen von gleich gut qualifizierten männlichen Bewerbern mit türkischen und deutschen Namen für die Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker und Bürokaufmann verschickt. Das Ergebnis: Um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, musste ein Kandidat mit einem deutschen Namen durchschnittlich fünf Bewerbungen schreiben, ein Bewerber mit türkischem Namen sieben.

Unternehmerverbände haben sich in der Vergangenheit allerdings gegen anonymisierte Bewerbungen ausgesprochen. Sie kritisieren den organisatorische Aufwand, aber auch die Methode. Schließlich zähle die fachliche Kompetenz immer in Verbindung mit dem persönlichen Eindruck, so eine Stellungnahme der Unternehmerverbandsgruppe.

 

8.

Seit längerem gibt es eine Diskussion darüber, Cannabis (Haschisch) ähnlich wie Zigaretten als Genussmittel einzustufen und den Erwerb zu liberalisieren.

Sollte sich die Berliner SPD auf Bundesebene für einen neuen Rechtsrahmen einsetzen, der die Abgabe von Cannabis an Erwachsene bei gleichzeitiger Stärkung des Jugendschutzes und der Prävention ermöglicht?

Hintergrund:

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland relativ gut erforscht. Jährlich liefert etwa der sogenannte REITOX-Bericht der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogensucht umfangreiches Zahlenmaterial über die Entwicklung des Drogenkonsums in Deutschland. Im Jahresbericht 2014 schlugen die Experten beim Thema Cannabiskonsum jedoch Alarm.

Unverändert nehme die Abhängigkeit von Cannabis unter Erwachsenen die vorderste Position ein: 0,5% der deutschen Erwachsenen sind abhängig von Cannabis oder missbrauchen diese Substanz; am zweiter Stelle steht mit 0,2% die Abhängigkeit von Kokain. Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konsumierten 1,3 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17  Jahren innerhalb des vergangenen Jahres regelmäßig Cannabis.

Daraus schlussfolgerten die WissenschaftlerInnen einen erneuten Anstieg des Cannabiskonsums bei Jugendlichen. Vergleichbare Hinweise darauf fanden sich auch in den Großstädten Frankfurt und Hamburg. „ (…) Das zeigt deutlich: Das Kleinreden der Gefahren dieser Droge durch LegalisierungsbefürworterInnen ist mit Blick auf junge Leute verantwortungslos“, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler bei der Vorstellung des Berichts im November 2014. Nach Angaben des 2002 gegründeten Deutschen Hanfverbandes konsumieren mehr als vier Millionen Deutsche Cannabis, wovon nur ein „kleiner Teil Probleme mit seinem Konsum hat“. Der Verband verweist zudem auf Studien, die belegen würden, dass Cannabis sogar weniger schädlich sei als Alkohol und Tabak.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Reiner Wendt, sprach sich Ende 2014 dafür aus, die Strafverfolgung von Konsumentinnen und Konsumenten geringer Cannabis-Mengen zu beenden. Dadurch ließe sich künftig eine große Summe an Personalkosten einsparen, so Wendt. Seine Kritik: Nach dem momentan geltenden Recht müssen Polizisten diese Personen anzeigen, die Staatsanwälte stellen die Verfahren aber routinemäßig wieder ein. Bereits im Frühjahr 2014 appellierten 122 StrafrechtsprofessorInnen in einer Resolution an die Politik, die Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes zu überprüfen. Sie sind überzeugt, dass die strafrechtliche Drogenprohibition gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch sei. In der Resolution heißt es wörtlich: „(…) Die überwiegende Zahl der DrogenkonsumentInnen lebt ein normales Leben. Selbst abhängige KonsumentInnen bleiben oftmals sozial integriert. Menschen mit problematischem Drogenkonsum brauchen Hilfe. Die Strafverfolgung hat für sie und alle anderen nur negative Folgen.“

In der Medizin wird Hanf wegen seiner umfassenden schmerzlindernden, entzündungshemmenden und nervenschonenden Wirkung vor allem bei Patientinnen und Patienten mit Rheuma, Krebs oder Multipler Sklerose eingesetzt. Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist der „Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf“ in Deutschland strafbar beziehungsweise genehmigungspflichtig. Eine Ausnahmegenehmigung für die medizinische Verwendung von Cannabis besteht seit 2009, seit Mai 2011 ist Cannabis verschreibungsfähig. Vor kurzem stellte der Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain einen Antrag für einen Modellversuch zur legalen Angabe von Cannabis. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte den Antrag allerdings ab mit dem Verweis auf die „Abwehr des Entstehens oder Erhaltens einer Betäubungsmittelabhängigkeit“.

 

9.

Berlin will allen Menschen Teilhabe am Kulturleben ermöglichen. Bis 2010 waren alle staatlichen Museen in Berlin Donnerstagabend bis 22 Uhr entgeltfrei.

Soll sich die SPD bei diesen Museen für die Wiedereinführung einer entgeltfreien Zeitspanne einsetzen?

Hintergrund:

Berlins Museumslandschaft ist einzigartig in Deutschland. In der Stadt gibt es mehr als 170 Museen, davon gehören knapp 20 zu den Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz. Kunst und Kultur haben eine identitätsstiftende Wirkung, sie tragen zum Austausch der Menschen untereinander bei und machen die Vielfältigkeit Berlins sichtbar.

Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der Besucherinnen und Besucher in allen vom Land Berlin geförderten Museen, Gedenkstätten und Einrichtungen der Bildenden Kunst um 70.000 auf rund neun Millionen. Im gleichen Zeitraum verzeichneten die Staatlichen Museen zu Berlin jedoch einen Rückgang der Besuchszahlen. Sie zählten 400.000 MuseumsbesucherInnen weniger: von 4,3 Millionen in 2013 auf 3,9 Millionen in 2014. Der Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin, Michael Eissenhauer, erklärt den Besucherschwund im Interview mit dem „Tagesspiegel“ vor allem mit Sanierungsarbeiten und fehlenden Flächen für Sonderausstellungen.

Mehr als 50 Prozent der Besucher von Berlins Kultureinrichtungen sind TouristInnen. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Sparten: Theater und Konzerte werden vor allem von Berlinerinnen und Berlinern besucht, Museen und Gedenkstätten dagegen überwiegend von Menschen außerhalb Berlins. Das geht aus dem Besucher-Monitoring KULMON hervor, der 2012 eine Umfrage unter den Berliner Kultureinrichtungen durchführte – im Auftrag der städtischen Kulturverwaltung und des Tourismusbüros visitBerlin.

Um noch mehr Berlinerinnen und Berliner in die Museen zu locken, fordert der Fachausschuss Kulturpolitik der Berliner SPD in seinem Diskussionspapier zum Wahlprogramm, dass das öffentlich geförderte Kulturangebot allen Berlinerinnen und Berlinern zugänglich sein müsse. Das bedeute auch, dass die Institutionen in der Pflicht seien, mutige Ideen und Konzepte zu entwickeln – auch außerhalb der gewohnten Pfade und der eigenen Häuser – um Kunst und Kultur allen Schichten, Kulturen und Generationen zugänglich zu machen. Konkret spricht sich der Ausschuss für einen freien Eintritt in die Museen an einem Tag oder Abend im Monat aus.

 

10.

Viele Menschen fühlen sich im Nahverkehr und im öffentlichen Raum durch erhöhte Polizeipräsenz sicherer.

Sollen zusätzliche Polizistinnen und Polizisten für Fuß- und Fahrradstreifen eingestellt werden?

Hintergrund:

In jeder Minute des Tages wird in Berlin mindestens eine Straftat verübt. Das geht aus den Zahlen der Berliner Kriminalstatistik 2014, die Ende Februar dieses Jahres veröffentlicht wurden. 1488 Straftaten waren es 2014 täglich. Das waren acht Prozent oder knapp 40.000 Delikte mehr als im Jahr zuvor. Zugenommen hat vor allem die Zahl der Taschendiebstähle und Wohnungseinbrüche. Abgenommen hat dagegen die Anzahl der Gewaltdelikte, die den niedrigsten Stand seit 1996 erreicht hat. Dem gegenüber nimmt die Intensität der Gewalt weiter zu: So gab es in Berlin 2014 23 Prozent Fälle von Mord und Totschlag (131 Fälle) und 14 Prozent mehr Sexualdelikte (2991 Fälle) mehr.

Auf Berlins 173 U-Bahnhöfen wurden vergangenes Jahr allein 2.238 Gewalttaten registriert. Erst im Mai 2015 wurde ein 25-Jähriger bei einer Messerstecherei auf dem U-Bahnhof Klosterstraße lebensgefährlich verletzt, die Täter konnten dank der Aufnahmen der Videoüberwachung wenig später gefasst werden.

BVG-Chefin Sigrid Nikutta mahnte im Juli 2015 den Senat in einem Brief an, mehr Polizeistreifen auf Berlins Bahnhöfen einzusetzen. Der Senat habe zwar 2011 nach mehreren brutalen Überfällen die Einstellung von 200 zusätzlichen Beamten beschlossen, doch kämen diese nicht zum Einsatz, heißt es in einem Brief an Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller. „Während 2011 noch durchschnittlich drei gemeinsame Schwerpunktstreifen pro Tag im Einsatz waren, ist es aktuell im Durchschnitt noch eine“, so Nikutta.

 

11.

Mit der zum Glück immer weiter steigenden Lebenserwartung geht auch eine wachsende Zahl Pflegebedürftiger einher. Dies stellt insbesondere pflegende Angehörige vor große Herausforderungen. Diese müssen entlastet werden.

Soll sich Berlin auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf flexible Tages- und Nachtpflegeangebote zur Betreuung und Versorgung Pflegebedürftiger einsetzen?

Hintergrund:

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt in ganz Deutschland rasant an. Laut einer Studie zur Pflegeinfrastruktur des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) wird sich die Zahl bundesweit bis 2030 auf fast 830.000 erhöhen.

In Berlin wächst die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis 2030 sogar am schnellsten, so die Forscher. Sie gehen von einem Zuwachs von 44 Prozent von 117.000 (2013) auf knapp 170.000 Menschen im Jahr 2030 aus. Abgefedert wird diese Entwicklung von zwei Trends in der Stadt. Erstens lassen sich die Berlinerinnen und Berliner im Deutschlandvergleich aktuell am häufigsten von Angehörigen oder Haushaltshilfen pflegen. Zweitens: Berlin ist eine vergleichsweise junge Stadt und das werde auch in Zukunft so bleiben. Trotzdem warnen die ExpertInnen: Berlin ist die Stadt, in der die meisten Menschen allein leben. Die Kapazitäten der Pflegeheime würden den Bedarf nur noch bis zum Jahr 2020 decken.

Auf Bundesebene ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf mit den Neuregelungen im Familienpflegezeitgesetz und im Pflegezeitgesetz deutlich verbessert worden. Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Beschäftigte mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um Angehörige zu pflegen. Im Gesetz verankert wurde auch ein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf eine bis zu zweijährige teilweise Freistellung für die Pflege Angehöriger. Bisher nicht gesetzlich festgelegt, ist ein Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz, der analog zur Kita-Betreuung bei Kindern, den Angehörigen eine für Beruf und Familie wichtige Planungssicherheit geben würde.

 

12.

In Berlin gilt seit Jahren das Neutralitätsgesetz, welches das Tragen religiöser Kleidungsstücke und Symbole unter anderem LehrerInnen und RichterInnen aus Gründen der Neutralität im Staatsdienst untersagt.

Soll die religiöse Neutralität in hoheitlichen Bereichen des Staates beibehalten werden, so dass z. B. auch Lehrerinnen, Richterinnen und Polizistinnen weiterhin kein Kopftuch tragen dürfen?

Hintergrund:

In der Präambel des im Jahr 2005 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedeten Berliner Neutralitätsgesetzes heißt es: „Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter darf wegen ihres oder eines Glaubens oder ihres oder seines weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Gleichzeitig ist das Land Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet.“ In der Folge wird ausgeführt, dass deshalb RichterInnen, Staatsanwälte, PolizeibeamtInnen sowie Lehrkräfte keine religiösen oder weltanschaulichen Symbole im Staatsdienst tragen dürfen.

Der Gedanke dahinter: Nur in einem neutralen Rahmen können die RepräsentantInnen des Staates bei Konflikten als SchlichterInnen oder EntscheiderInnen eingreifen, ohne schon durch das Äußere den Eindruck zu erwecken, parteiisch zu sein. Im vergangenen Jahr verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde zweier muslimischer Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen, denen das Tragen ihres Kopftuchs laut des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes untersagt wurde.

Das Gericht urteilte, ein Verbot des Kopftuchs im Unterricht sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Das Gericht führte jedoch nicht weiter aus, ab wann diese hinreichend konkrete Gefahr gegeben ist. Die RichterInnen kippten außerdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen, weil dies andere Religionen benachteilige. Eine solche Vorschrift gibt es im Berliner Neutralitätsgesetz nicht.

 
 

Termine

Alle Termine öffnen.

21.04.2024, 10:00 Uhr , Start der Plakatierung für die Europawahl

23.04.2024, 18:30 Uhr , SPD Friedenau: Mitgliederversammlung mit Jahresplanung

24.04.2024, 15:00 Uhr , AG 60plus: Mitgliederversammlung

24.04.2024, 19:00 Uhr , Jusos: Mitgliederversammlung

26.04.2024, 19:30 Uhr , SPD Queer: Offener Stammtisch

29.04.2024, 19:30 Uhr , Kreisvorstand

03.05.2024, 19:00 Uhr , Friedenauer Gespräche

04.05.2024, 14:00 Uhr - 20:00 Uhr, SPD auf dem Wein- und Winzerfest Lichtenrade

05.05.2024, 11:00 Uhr - 17:00 Uhr, SPD-Stand auf dem Gesundheitmarkt

08.05.2024, 17:00 Uhr , Stolperstein-Putzaktion anlässlich des Tags der Befreiung

Unsere Abgeordneten und ihre Bürgerbüros

Kevin Kühnert, MdB

 

 

 

 

 

Bundestagsabgeordneter
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Goebenstraße 3
101783 Berlin

Telefon: 030/92251826 (Di-Do, 10-14 Uhr)

 

Melanie Kühnemann-Grunow MdA 

 

 

 

 

 

John-Locke-Str. 19,  12305 Berlin-Lichtenrade
Bitte anmelden: 
Tel: 030 470 50 270
Mail: buero@melanie-kuehnemann.de

Orkan Özdemir, MdA

 

 

 

 

 

Schmiljanstr. 17 12161 Berlin-Friedenau
Bitte anmelden:
Mail: mail@orkan-oezdemir.de

Lars Rauchfuß, MdA

 

 

 

 

Markgrafenstraße 16,  12105 Berlin-Mariendorf
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Mail: post@lars-rauchfuss.de

 

Wiebke Neumann, MdA

 

 

 

 

Goebenstraße 3, 10783 Berlin
Tel: 030 25816311
Mail: buero@wiebke-neumann.berlin

Pont rouge - Rote Brücke

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