Denkmalschutz für den Bahnhof Tempelhof

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, zu prüfen ob der S- und U-Bahnhof Tempelhof den Kriterien zur Ausweisung als Baudenkmal entspricht und – soweit dies gegeben ist – eine Unterschutzstellung beim Landesdenkmalamt vorzuschlagen. Dabei soll auch das brückenartig über die Bahngleise ragende Stellwerk einbezogen werden.

 

Begründung:

Am Bahnhof Tempelhof wurden in den 1920er-Jahren die Netze der Berliner S-Bahn und der U-Bahn erstmals über ein gemeinsames Zugangsbauwerk großzügig miteinander verknüpft. Der Bahnhof galt daher als Sensation und ist bis heute ein überzeugendes Dokument seiner Zeit. Das brückenartige Stellwerk ist im Bereich der Ringbahn stadtbildprägend.

 

 

Berlin, den 06.06.2016

Christoph Götz             

 

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