Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Teilfläche Monumentenstraße „13f“ des bezirkseigenen Grundstücks Monumentenstraße 13c als Wohnbaufläche in Erbpacht zu vergeben. Hierzu ist am Blockrand an der Monumentenstraße ein abgetrenntes Grundstück zu bilden. Das Grundstück soll im Süden an die bestehende Sporthalle anschließen.
Mit dem Vorhabenträger ist vertraglich abzusichern, dass zu seinen Lasten Ersatzräume für die (derzeit im dort befindlichen Flachbau angeordneten) Dusch- und Umkleideräume der benachbarten Gymnastikhalle geschaffen werden. Die Gymnastikhalle bleibt von dem Vorhaben unberührt. Für die Bauzeit ist zu Lasten des Vorhabenträgers eine Interimslösung (Container) zu schaffen. Ein Wegerecht zu den dahinterliegenden Räumen der Schöneberger Schützengilde und als weiterer Zugang zum Sportgrundstück ist zu sichern. Es muss rechtlich sichergestellt werden, dass die benachbarte Sportnutzung durch Vorhabenträger oder Mieter nicht eingeschränkt werden kann.
Begründung:
Das Teilgrundstück „13 f“ ist für dringend benötigten Wohnungsbau hervorragend geeignet. An die Brandwand Monumentenstraße 14 kann angebaut werden. Der auf dem Grundstück befindliche Dusch- und Umkleidetrakt (Flachbau) ist instandsetzungsbedürftig, ohne dass dem Bezirk dafür Mittel zur Verfügung stünden. Mit dem oben beschriebenen Vorschlag kann eine Lösung realisiert werden, die die Belange sinnvoll verbindet.
Berlin, den 06.06.2016
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