Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei dem/den Eigentümer(n) des Komplexes Hohenstaufenstraße 54A / Martin-Luther-Straße 37+39 dafür einzusetzen, dass der zugehörige und derzeit sehr verwinkelte öffentliche Durchgang zur Schwäbischen Straße übersichtlicher gestaltet wird. Insbesondere soll angeregt werden, die unterschiedlich zurückspringenden Seitenflächen der Erdgeschosszone und des Durchgangs z.B. in verglaster Form für Laden- oder Nebenflächen abzutrennen und damit zugleich mehr soziale Kontrolle im Durchgangsbereich zu schaffen.
Begründung:
Der Durchgang ist verwinkelt und unübersichtlich und wird insbesondere während der Dunkelheit als unsicherer Ort erlebt.
Berlin, den 02.05.2016
Christoph Götz
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