Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei anstehenden Straßenbauarbeiten im öffentlichen Straßenland und damit verbundenen Einengungen die Führung des Radverkehrs nachzuweisen bzw. durch die Antragsteller gesondert nachweisen zu lassen. Bei Einbahnstraßen mit gegenläufigem Radverkehr soll dieser auch während der Bauzeit aufrechterhalten werden. Die Baustelleneinrichtungen sind hinsichtlich räumlicher Ausdehnung und zeitlicher Dauer auf das erforderliche Maß zu beschränken und genügend Platz für den Fußgänger- und Radverkehr zu belassen. Provisorische Radwegführungen sollen nicht mit einer Benutzungspflicht versehen werden, wenn im sonstigen Straßenverlauf eine solche nicht besteht.
Zugleich wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für das übergeordnete Straßennetz für die gleiche Praxis einzusetzen.
Begründung:
Ggf. mündlich
Berlin, den 02.05.2016
Christoph Götz
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