Städtebauliche Entwicklung Ortskern Mariendorf

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, aufbauend auf der MzK zur Drucksache 1247/XIX die städtebauliche Entwicklung im Ortskern Mariendorf unter Beachtung folgender Eckpunkte weiter zu verfolgen und Bebauungspläne bedarfsgerecht aufzustellen bzw. zu ändern:

 

  1. Allgemeines:
  • Gemäß MzK zur Drucksache 1247/XIX ist die Ausbauplanung zum Hauptverkehrsstraßennetz (SenStadtUm VII) (Straßenbreite Friedenstraße, Mariendorfer Damm) zu prüfen und der Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden / Objekten (Mauer des Kirchhofs Mariendorf II) zu klären. 

 

  1. Potentialbereich U-Bhf. Alt-Mariendorf:
  • Die Blockrandschließung nordöstlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Reißeckstraße soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden.
  • Die Blockrandschließung südwestlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Friedenstraße mit Ausbildung eines Stadtplatzes soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt werden und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden. Über einen städtebaulichen Vertrag soll abgesichert werden, dass in dem Gebäudekomplex auch eine barrierefreie öffentlich nutzbare Toilettenanlage realisiert wird. 
  • Die Blockrandschließung südöstlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Reißeckstraße soll weiter verfolgt, die Eigentümer dahin gehend angeregt und die öffentlichen Grundstücke entsprechend abgegeben werden. Die Kaschierung der offen stehenden Brandwand Mariendorfer Damm 145 mit einer Pappelreihe ist unbefriedigend. Sie soll durch einen zusätzlichen gewerblichen Gebäudeflügel (z.B. für Arztpraxen) überdeckt werden, soweit seitens des Landes keine Straßenverbreiterung am Mariendorfer Damm mehr verfolgt wird.
  • Die Blockrandschließung im Bereich Mariendorfer Damm 155 soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden, soweit seitens des Landes keine Straßenverbreiterung am Mariendorfer Damm mehr verfolgt wird.

 

  1. Potentialbereich Reißeckstraße / Heidefriedhof
  • Die Bebauung soll gemäß Variante 1 weiter verfolgt und die Grundstücke westlich der Straße Am Heidefriedhof sowie südlich der Reißeckstraße an eine landeseigene Gesellschaft zur Bebauung abgegeben werden.
  • Für das Baufeld nördlich der Straße Alt-Mariendorf soll abweichend Geschosswohnungsbau verfolgt werden.

 

  1. Potentialbereich Friedenstraße / Forddamm
  • Die Bebauung soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt werden.
  • Das Grundstück Großbeerenstraße 1-3 / Alt-Mariendorf 55 soll an eine landeseigene Gesellschaft zur Bebauung abgegeben werden.
  • Die vorgeschlagene Anordnung eines Gebäudes auf dem Grundstück der Rudolf-Hildebrand-Schule soll ohne die ausdrückliche Zustimmung des Fachbereichs Schule nicht weiter verfolgt werden. 


 

Begründung:

Die Wohnbaupotentiale und städtebaulichen Aufwertungen sollen im Rahmen der Möglichkeiten so bald wie möglich realisiert werden.

 

 

Berlin, den 08.02.2016

 

Jan Rauchfuß                                                     Christoph Götz                                   

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