Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, die derzeit als Straßenland festgesetzten Wohnbauflächen in der Boelckestraße 1-7 (ungerade) an die zuständige Stelle des Landes zur Vermarktung abzugeben. In Abstimmung mit dem Investor sollen anschließend die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Die Kosten für die Änderung des Planungsrechts sind dem Investor aufzuerlegen.
Begründung:
Mit der MzK zur Drs. 0869/XIX wird durch das Bezirksamt zur Aktivierung dieses Potentials der o.g. Weg aufgezeigt.
Berlin, den 11.01.2016
Jan Rauchfuß Christoph Götz
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
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