Die SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg begrüßt den Beschluss des Bezirksamtes zur Einleitung eines Verfahrens für die Ausweisung der Schöneberger Insel als soziales Erhaltungsgebiet.
Die Verordneten wurden durch das Bezirksamt im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 14.01.2015 über die Einleitung des Verfahrens nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB informiert.
Mit dem Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung können zukünftig Umbau- und Aufwertungsmaßnahmen durch das Bezirksamt untersagt werden, wenn durch diese eine Verdrängung der angestammten Einwohnerstruktur zu erwarten ist. In den bereits festgesetzten Schöneberger Milieuschutzgebieten Bayrischer Platz, Kaiser-Wilhelm-Platz und Bautzener Straße betrifft dies zum Beispiel die Zusammenlegung von kleinen Wohnungen zu größeren Einheiten, den Anbau zusätzlicher Balkone, besonders aufwändige Fassadensanierungen oder den Einbau von zweiten Badezimmern. Außerdem wird die Möglichkeit der Kommune zur Ausübung von Vorkaufsrechen erheblich verbessert. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen werden untersagt werden können, sobald die Umwandlungsverbotsverordnung auf Landesebene erlassen ist.
Die Schöneberger Insel war bereits 2013 im Rahmen einer Voruntersuchung zur Ermittlung von „Gebieten mit Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung“ identifiziert worden. Für die Ausweisung von sozialen Erhaltungsverordnungen kommen grundsätzlich Gebiete in Betracht, in denen aufgrund von Aufwertungspotential des Wohnungsbestandes und Aufwertungsdruck auf dem Wohnungsmarkt zu befürchten ist, dass soziale Verdrängungsprozesse mit negativen städtebaulichen Folgen ausgelöst werden können. Der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung muss aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich sein. Solche Gründe werden auf der Schöneberger Insel gesehen, da die vorhandene Infrastruktur in besonderer Weise auf die Einwohnerstrukur abgestimmt ist. Das Gebiet Schöneberger Insel ist ca. 33 ha groß und hat ca. 10.000 Einwohner.
Christoph Götz, Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg: „Die Ausweisung der Milieuschutzgebiete ist eines der wichtigsten Projekte der rot-grünen Zählgemeinschaft im Schöneberger Rathaus. Wir freuen uns daher über diesen Schritt für die Schöneberger Insel. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Auswüchsen des Aufwertungsgeschehens zu begegnen und die angestammte Wohnbevölkerung zu schützen. Vor überzogenen Erwartungen müssen wir aber warnen: Modernisierungen im normalen Rahmen bleiben erlaubt. Die zeitgemäße Instandhaltung des Gebäudebestands darf auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht nicht leiden.“
Da die Verordnung einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt, wird ihre Wirksamkeit – wie auch für die bereits festgesetzten Gebiete – fortlaufend zu evaluieren sein.