Am Dienstag, den 28. Januar 2014 um 19.30 Uhr in der Freizeitstätte Stierstraße 20a.
Mit "Hartz IV" wird umgangssprachlich noch immer die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" bezeichnet, wie sie im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt ist - auch im 10. Jahr nach ihrer Präsentation durch den Namensgeber und die damalige rot-grüne Bundesregierung. Diese Grundsicherung ist wesentliche Mitursache für den in Deutschland entstandenen Niedriglohnsektor. Und nach Meinung nicht Weniger Ursache für die Verfestigung von Armut.
Der Mindestlohn ab 2015 dürfte positive Auswirkungen für die Betroffenen haben. Allerdings sind nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD keine grundlegenden Änderungen im System „Hartz IV“ geplant. Verwiesen wird lediglich auf eine Bund-Länder-Kommission, in der kleinere Verwaltungsvereinfachungen Konsens waren. Da „Hartz IV“ als wesentlicher, wenn nicht gar typischer Ausfluss der Agenda 2010 betrachtet werden kann, werden die Folgen – im Guten wie im Schlechten – der SPD zugerechnet.
Auch wenn in der bestehenden Koalition wenig Chancen für größere Reformen bestehen, sollte die SPD mit Blick auf die nächsten Wahlen diese Sozialleistung innerparteilich einer grundlegenden Revision unterziehen. Wir wollen in unserer Mitgliederversammlung die Entwicklung betrachten und Änderungsbedarf ausloten.
Download: Grundlagen, Regelsatz und Änderungsbedarf (PDF)