Die BVV Tempelhof-Schöneberg beschloss am vergangenen Mittwoch zwei soziale Erhaltungssatzungen, kurz Milieuschutz, für den Schöneberger Norden und den Schöneberger Süden. Damit gelten die Einschränkungen bei der Aufteilung von Mietwohnungen in Eigentum und bei übermäßig miettreibenden Modernisierungsvorhaben für annähernd ganz Schöneberg.
Das Büro TOPOS hatte dem Ausschuss für Stadtentwicklung im Januar seine Untersuchungsergebnisse zu beiden Stadträumen vorgestellt. Für beide Gebiete liegen die wesentlichen Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung vor. Es gebe sowohl Verdrängungsdruck als auch ein entsprechendes Modernisierungspotenzial von Gebäuden und Wohnungen. Dies treffe auf eine Gebietsbevölkerung, die aufgrund ihrer sozialen, in erster Linie Einkommenssituation verdrängungsgefährdet sei. Zusammenfassend empfehlen die Forscher, für beide Gebiete eine Milieuschutzsatzung festzusetzen.
Der SPD-Bezirksverordnete Axel Seltz, zugleich Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses, dazu: „Es hat sich gelohnt, dass die rot-grüne Zählgemeinschaft im Bezirk bereits mit dem Doppelhaushalt 2016/17 Mittel bereitgestellt hatte, um in weiteren Teilen des Bezirks vertieft untersuchen zu lassen, ob eine Milieuschutzsatzung sinnvoll ist.“ Zugleich warnte Seltz jedoch vor übersteigerten Erwartungen: „Eine Milieuschutzsatzung ist kein Mieterschutz-Gesetz. Sie soll dafür sorgen, dass die Investitionen in die städtische Infrastruktur nicht an einer Stelle wertlos werden und an anderer Stelle teuer neue Angebote errichtet werden müssen.“ Das Bezirksamt müsse nun sicherstellen, so Seltz, dass die im Rahmen des Milieuschutzes zusätzlich notwendigen Antrags- und Genehmigungsverfahren zügig bearbeitet werden können und zu Rechtssicherheit auf der einen und Schutz vor Verdrängung auf der anderen Seite führen.